Bereits im März 2011 merkte die Dekabank, dass Gelder aus fragwürdigen Aktien-Deals beim Finanzamt feststeckten. Als klar wurde, dass die Gewinne ausbleiben würden, verklagte die Bank den Fiskus auf 50 Millionen Euro.
Dekabank
Kaum eine Bank hat es gewagt, den Fiskus in Sachen Cum-Ex zu verklagen. Die Dekabank ist eine Ausnahme – bislang ohne Erfolg.
Bild: dpa
Die Dekabank steht kurz vor ihrem 100. Jubiläum. 1918 als Deutsche Girozentrale (DGZ) gegründet, fungierte sie anfangs vor allem als Geldvermittlungsstelle und förderte den bargeldlosen Verkehr der Sparkassen und Girozentralen. 1945 fand sich die DGZ nach dem Zweiten Weltkrieg auf der für Bankgeschäfte falschen Seite in Berlin wieder - der sowjetisch besetzten. 90 Prozent der Mitarbeiter verloren ihre Stellen, das Bankvermögen im Ostsektor Berlins wurde in das „Eigentum des Volkes“ der DDR überführt. 1949 verlagerte die DGZ ihren Sitz nach Düsseldorf.
Die folgenden Jahrzehnte waren eine Zeit des ständigen Wandels. Die DGZ weitete ihr Geschäft aus, internationalisierte es und firmierte 1999 um zur Dekabank. Die Gruppe entwickelte immer mehr Aktivitäten in der Steueroase Luxemburg, 2011 übernahm sie die ehemalige Luxemburger Tochtergesellschaft der WestLB. Die Mitarbeiterzahl der Dekabank wuchs auf heute mehr als 4000.
2010 kaufte die Dekabank vor Dividendenstichtagen Aktien für Milliardenbeträge. Die Bank gibt an, es seien Cum-Cum-Geschäfte vereinbart gewesen. Das heißt, dass sowohl der Kauf als auch die Lieferung der Aktien vor dem Dividendenstichtag erfolgen sollte. Solche Geschäfte können lukrativ sein, wenn etwa der Verkäufer aus dem Ausland kommt und sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen kann.
Im Fall der Dekabank kam es bei den Deals jedoch zu Lieferverzögerungen, so dass die Aktien erst nach dem Ausschüttungstermin auf den neuen Eigentümer übertragen wurden. So wurden aus den Cum-Cum-Geschäften etwas anderes: Cum-Ex-Geschäfte. Die Bank hatte gar keine Chance, eine Kapitalertragssteuer abzuführen. So, wie der Deal strukturiert war, brauchte sie aber eine Erstattung der Kapitalertragssteuer, damit sich das Geschäft rechnete. Nun steckte das Geld beim Finanzamt fest.
Die Dekabank wollte es dabei nicht belassen. Sie beauftragte eine forensische Untersuchung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und schaltete auch die Kanzlei Freshfields ein. Das muss kein Zufall gewesen sein. Zumindest Freshfields war im Markt dafür bekannt, Cum-Ex-Geschäften steuerrechtlich als zulässig einzustufen. Viele Finanzinstitute, die Cum-Ex-Geschäfte tätigten, beriefen sich auf Gutachten von Freshfields.
Auch bei der Dekabank stellten die externen Experten fest, dass steuerrechtlich nichts zu beanstanden sei. Trotzdem weigerte sich das Finanzamt, der Dekabank die Kapitalertragssteuer, die sie nicht gezahlt hatte, zurückzuerstatten. Und so klagte die Bank gegen den Fiskus. Im ersten Anlauf scheiterte sie dann vor dem Finanzgericht Hessen.
Nach der Niederlage entschied die Dekabank schließlich, nicht weiter um die Steuer zu streiten. Die Sache ist damit rechtskräftig. Die Hoffnung vieler Cum-Ex-Akteure auf ein neues Urteil des Bundesfinanzhof hat sich damit vorerst zerschlagen.
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