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Special

Special: Cum-Ex

13.04.2017

14:57

Dubiose Aktiendeals

Commerzbank akzeptiert Cum-Ex-Urteil

Die Commerzbank wollte vom Fiskus 75 Millionen Euro aus umstrittenen Dividendengeschäften zurück. Doch vor Gericht erlitt die Bank eine Niederlage. Nun akzeptiert sie das Urteil. Das kann Folgen für andere Institute haben.

Die Bank akzeptiert das Cum-Ex-Urteil und zahlt nun 75 Millionen Euro. AFP

Commerzbank-Logo

Die Bank akzeptiert das Cum-Ex-Urteil und zahlt nun 75 Millionen Euro.

Frankfurt Die umstrittenen Geschäfte liegen rund neun Jahre zurück, doch sie beschäftigten Anwälte bis heute. Jetzt gibt sich die Commerzbank im Streit um 75 Millionen Euro Steuern aus so genannten Cum-Ex-Deals geschlagen. Die Bank akzeptiert ein Gerichtsurteil, wonach ihr keine Rückerstattung der Steuergelder zusteht. Der Urteilsspruch könnte für andere Institute teuer werden, die ebenfalls das Cum-Ex-Steuerrad drehten.

Mit dem schnellen Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende versuchten die beteiligten Institute, sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer doppelt oder mehrfach erstatten zu lassen. Im konkreten Fall stammten die Kapitalertragsteuern aus Aktiendeals aus dem Jahr 2008, an denen sich damals die Dresdner Bank beteiligt hatte. Als deren Nachfolgerin hatte die Commerzbank die Millionen aber keinesfalls abschreiben wollen – und zog vor Gericht. Doch im März wies Hessens Finanzgericht die Klage ab. Gegen das Urteil hätte die Bank vor den Bundesfinanzhof ziehen können, doch von dieser Möglichkeit macht sie nicht Gebrauch. Eine Sprecherin der Bank wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern. Zuerst hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.

Mancher Akteur zeigte sich von der Entscheidung der Commerzbank enttäuscht. „Ich hatte gehofft, dass der Fall zum Bundesfinanzhof geht, damit es einmal zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt“, sagte ein Anwalt, der früher zu Cum-Ex-Gestaltungen beraten hat. Zuvor hatte bereits die Dekabank eine Schlappe vor dem hessischen Finanzgericht erlitten, auch sie zog es vor, die Entscheidung nicht anzufechten. Beide Entscheidungen sind nun rechtskräftig. Die Ansicht des Gerichts, die doppelte Erstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer sei „abwegig“, hat damit Bestand.

Bisher gibt es zu den Cum-Ex-Fällen erst eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2016, die allerdings einen sehr speziellen Fall betraf. Im konkreten Fall wurde Anrechnung der Steuer abgelehnt, da dem Geschäft ein „modellhaft aufgelegtes Gesamtvertragskonzept“ zugrunde gelegen habe.

Neben den steuerrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigen sich bereits etliche Staatsanwaltschaften mit den Cum-Ex-Fällen. Im Umfeld zahlreicher Banken wird in verschiedenen Bundesländern ermittelt.
Jüngst hat das Bundesverfassungsgericht den Ermittlern in einem Beschluss Rückendeckung gegeben: Das Gericht schmetterte eine Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen ab.

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