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Special

Special: Cum-Ex

12.12.2020

12:11

Ermittlungen gegen Berater

Wirtschaftsprüfer auch im Cum-Ex-Skandal unter Verdacht

Von: René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier

Nach den Verfehlungen im Fall Wirecard und im grauen Kapitalmarkt geraten einzelne Wirtschaftsprüfer auch im Cum-Ex-Komplex in den Fokus der Ermittler. Kritiker sehen ein Versagen mit Methode.

Der Begriff Cum-Ex steht für den größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Taxi/Getty Images

Geschäftsleute im Gespräch (Symbolbild)

Der Begriff Cum-Ex steht für den größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Düsseldorf Für eine Branche, die ganz genau hinschauen soll, ging 2020 ziemlich viel schief. Anfang des Jahres beschwerten sich Anleger der P&R-Gruppe, dass deren Wirtschaftsprüfer eine Million Schiffscontainer mehr testiert hatten, als existierten. Bei P&R regiert nun ein Insolvenzverwalter – genau wie bei Wirecard.

Der Münchener Zahlungsdienstleister gab im Sommer zu, dass 1,9 Milliarden Euro bilanzierte Vermögenswerte nicht existierten. Für die Testierung dieser Bilanz war EY zuständig, eine der angesehensten Wirtschaftsprüfgesellschaften der Welt. Vor wenigen Tagen leitete die Staatsanwaltschaft wegen Wirecard Ermittlungen gegen EY-Prüfer ein.

Und auch im zweiten großen Finanzskandal Deutschlands, dem Cum-Ex-Komplex, gerät die Branche immer mehr in die Kritik. Nach Recherchen des Handelsblatts haben bereits einige Wirtschaftsprüfer bei den ermittelnden Behörden den Status gewechselt: vom Zeugen zum Beschuldigten. Betroffen sind Berater kleinerer und größerer Gesellschaften.

Schon Ende Oktober musste sich EY vor Gericht gegen die Klage eines weiteren Insolvenzverwalters wehren. Michael Frege, der sich seit dem Zusammenbruch der Maple Bank um die Ansprüche ihrer Gläubiger kümmert, fordert 195 Millionen Euro. Dies sei der Schaden, schreibt Frege, den EY durch seine mangelhafte Arbeit für das Geldinstitut angerichtet habe.

Die Maple Bank hatte sich an Aktiengeschäften beteiligt, bei denen Papiere mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch im Kreis gehandelt wurden. Einer dieser Eigentümer führte dann Kapitalertragsteuer ab, zwei ließen sie sich „erstatten“. Als das Finanzamt herausfand, was geschah, verweigerte es die Steuererstattung. Aufgrund der Struktur der Cum-Ex-Geschäfte verlor die Maple Bank nicht nur ihren Gewinn, sondern auch große Teile ihres Einsatzes. Im Februar 2016 ging sie in die Insolvenz.

EY beteuert, in diesem Fall nichts falsch gemacht zu haben, und weist die Ansprüche zurück. Außerhalb des Gerichtssaals allerdings wird nach Informationen des Handelsblattes bereits gefeilscht.

Eine Sprecherin des Landgerichts Stuttgart bestätigt: „Das Gericht hat am Verhandlungstermin mit den Parteien die Sach- und Rechtslage sowie Möglichkeiten einer gütlichen Einigung erörtert und dabei einen möglichen Korridor für eine Zahlung der Beklagten aufgezeigt.“ Die Parteien hätten sich darauf verständigt, auf dieser Grundlage eine vergleichsweise Einigung zu prüfen.

Staatsanwälte ermitteln gegen 1000 Personen

Der Begriff Cum-Ex steht inzwischen für den größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mehr als 130 Banken waren beteiligt, Staatsanwaltschaften ermitteln gegen mehr als 1000 Beschuldigte. Die Rolle von Wirtschaftsprüfern war bisher wenig beleuchtet, sie rücken jedoch immer mehr in den Fokus.

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Gerhard Schick hat deshalb einen Fragenkatalog verschickt: an die Branchengrößen EY, KPMG und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), die Dachorganisation der Branche. Wie sei es möglich gewesen, fragt der frühere Bundestagsabgeordnete und heutige Chef des Bürgerbewegung Finanzwende, dass ausgerechnet die großen Wirtschaftsprüfer eine solche Rolle spielten?

„Man kann die Verantwortung der Prüfer vor allem für die Cum-Ex-Geschäfte kaum hoch genug einschätzen“, sagt Schick. „Zumindest Teile der Prüferbranche waren hier offenbar Teil des Problems, anstatt – was ihre Aufgabe gewesen wäre – Aufklärer und Verhinderer krimineller Geschäfte am deutschen Finanzmarkt zu sein.“

Die Kanzlei stellte Gutachten zur steuerrechtlichen Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften aus. Reuters

Freshfields-Büro in Frankfurt

Die Kanzlei stellte Gutachten zur steuerrechtlichen Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften aus.

Stellten Kanzleien wie Freshfields Gutachten zur steuerrechtlichen Unbedenklichkeit von Cum-Ex-Geschäften aus, so halfen Wirtschaftsprüfgesellschaften ab 2009 mit sogenannten Berufsträgerbescheinigungen beim Griff in die Steuerkassen. Der Hintergrund war, dass die Politik 2009 erkannte, dass Cum-Ex-Geschäfte trotz einer Gesetzesänderung noch zunahmen.

Die vermeintliche Lösung: Wer Aktien nach der Methode Cum-Ex handeln wollte, musste sich fortan von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern bescheinigen lassen, die anderen Teilnehmer der Aktienkreisgeschäfte nicht zu kennen. Die sogenannten Berufsträgerbescheinigungen wurden zur Pflicht.

Fragwürdiger Service

Und so liefen die Cum-Ex-Geschäfte weiter – mit eben solchen Bescheinigungen. KPMG stellte sie aus, EY ebenso, in den Ermittlungsakten landauf, landab sind viele andere Wirtschaftsprüfer genannt. Dabei gibt es inzwischen zahlreiche Zeugen, die vor Gericht bestätigten, dass Cum-Ex-Geschäfte ohne umfangreiche und detaillierte Absprache zwischen den Beteiligten gar nicht möglich gewesen wären.

Für diesen Widerspruch gibt es eine einfache Erklärung: Die Prüfer konnten bescheinigen, was sie bescheinigen sollten, weil sie die Prüfung in engen Grenzen hielten. „Unser Auftrag beschränkt sich in erster Linie auf die Befragung von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Prüfungen von Unterlagen“, hieß es damals im IDW-Hauptfachausschuss. Das Forum soll für eine einheitliche fachliche Auffassung des Berufsstands sorgen. Die Ausstellung von Berufsträgerbescheinigungen lief danach weiter.

„Wirtschaftsprüfer, die solche Bescheinigungen ausgestellt haben, müssen beide Augen ganz fest zugedrückt haben“, sagt dazu Finanzexperte Schick. „Oder sie haben sogar aktiv daran mitgewirkt, die kriminellen Geschäfte zu verschleiern.“ Welcher Prüfer in welche Kategorie falle, müsse im Zweifel vor Gericht geklärt werden. Der Branche selbst traut er das nicht mehr zu.

Zwölf Milliarden Euro gingen dem Steuerzahler durch Cum-Ex-Geschäfte verloren. Eine Schadenssumme, sagt Schick, die sich Wirtschaftsprüfer nun vorhalten lassen müssten. „Das IDW hätte den Cum-Ex-Deals schon 2006 den Anschein der Legalität entziehen können und hatte dies zunächst auch vor“, erklärt der Finanzexperte. „Dann hätte sich keine Bank daran beteiligt und der Milliardenbetrug an uns allen hätte verhindert werden können. Was dann intern zum Stopp dieses Vorschlags führte, ist bisher unbekannt.“

Das Handelsblatt hat die Antwort gefunden. „Das IDW strebte in den Jahren 2004 bis 2006 die Entwicklung einer allgemein akzeptierten Stellungnahme zur Rechnungslegung an“, erklärt eine Sprecherin des Instituts. Mit einer solchen Stellungnahme sollte „dem Grundsatz einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch im Handelsgesetzbuch verstärkte Bedeutung beigemessen werden“. Der Entwurf dieser Stellungnahme, sagt die Sprecherin, wurde dann „öffentlich zur Konsultation gestellt“.

Kritiker verhinderten Änderungen

Die Konsultation war dann negativ. Die vom IDW „fortentwickelte Interpretation des handelsrechtlichen Rechtsrahmens“, so der IDW, sei von „zahlreichen Stellungnehmenden als im Widerspruch zur steuerlichen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung und als zu weitgehend kritisiert worden“.

Auf der Website des IDW sind diese Kritiker noch heute verewigt, unter anderem der Bundesverband Deutscher Banken, die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sowie auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.

Vertreter dieser Berufsstände - Banker, Anwälte, Wirtschaftsprüfer- waren später, ebenso wie Steuerberater, direkt oder indirekt an Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Büros der Bankenverbands sowie die Kanzlei Freshfields wurden deshalb bereits durch Staatanwälte durchsucht. Der ehemalige Steuerchef von Freshfields zählt heute im Maple-Fall zu den Angeklagten in der Affäre, außerdem ein weiterer früherer Partner. Freshfields selbst soll sich nach dem Willen der Staatsanwälte als Einziehungsbeteiligte vor Gericht verantworten – ein in Deutschland einmaliger Vorgang.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir behauptet, der Deutsche Steuerberaterverband wäre direkt oder indirekt an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen. Das ist unzutreffend und wurde korrigiert. Wir bedauern den Fehler.

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