Der frühere Generalbevollmächtigte der Privatbank Warburg soll wegen schwerer Steuerhinterziehung in Haft. Der Richterspruch ist für viele Beschuldigte aus der Finanzbranche bedrohlich.
Landgericht Bonn
Der Richterspruch im Cum-Ex-Prozess am Landgericht Bonn könnte für viele Beschuldigte in der Finanzbranche bedrohlich sein.
Bild: Reuters
Bonn Nach 29 Verhandlungstagen findet der zweite Bonner Cum-Ex-Strafprozess ein spektakuläres Ende: Das Gericht hat den angeklagten Banker S., den ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Er ist damit der erste Banker, der wegen der Geschäfte auf Kosten der Steuerzahler hinter Gitter kommt. Außerdem muss der Mann 100.000 Euro Strafe zahlen.
Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Finanzbranche. Cum-Ex-Geschäfte waren lange Zeit sehr beliebt, bei dem Aktienhandel mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch ließen sich die Beteiligten eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer doppelt erstatten. Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln, in rund 80 Verfahren stehen mehr als 1000 Banker, Investoren, Anwälte und Berater auf der Liste der Beschuldigten.
Der in Bonn angeklagte Fall zeigt nur einen kleinen Ausschnitt der Cum-Ex-Industrie. Die M.M. Warburg erwarb dabei Aktien von Leerverkäufern – also Marktteilnehmern, die die Aktien zum Kaufzeitpunkt noch gar nicht besaßen. Anschließend ließen sich sowohl die Bank als auch der eigentliche Eigentümer der Papiere die Steuern erstatten.
Da alle Handelsschritte über Absicherungsgeschäfte gepuffert waren, lag das Risiko bei null. Die Gewinne kamen aus der Steuerkasse. Allein in dem nun abgeschlossenen Verfahren taxierte die Staatsanwaltschaft den Steuerschaden auf knapp 168 Millionen Euro.
Der Angeklagte S. ist nun nach Auffassung des Gerichts mitverantwortlich für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung. Es sah seine Schuld als erwiesen an – und folgte weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft.
Zehn Jahre hatte Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker gefordert, die für die Ermittlungsbehörde auftrat. Sie machte in ihrem Plädoyer deutlich, dass S. eine der zentralen Figuren der Warburg-Bank war.
S. galt als enger Vertrauter des langjährigen Warburg-Chefs und -Gesellschafters Christian Olearius. Als dessen rechte Hand war der Generalbevollmächtigte regelmäßig anwesend, wenn Steueranwalt Hanno Berger das Cum-Ex-Modell vorstellte und erklärte. Berger erhielt eine Gewinnbeteiligung, über die S. Bescheid wusste.
Laut Gericht verstand S. das Geschäft sehr genau und wusste, dass die Profite aus der Steuerkasse stammten. Der Schlüssel für die Doppelerstattung waren Leerverkäufe. „Wir glauben dem Angeklagten nicht, dass er von Inhaberverkäufen ausging“, sagte der Vorsitzende Richter Roland Zickler.
Anwalt Berger gilt als Spiritus Rector zahlreicher Cum-Ex-Geschäfte, ist selbst in zwei Verfahren angeklagt und hat sich in die Schweiz zurückgezogen. Olearius ist ebenfalls Beschuldigter. Beide Männer bestreiten ihre Schuld. Die Warburg Invest, eine Tochter des Bankhauses, verklagt Berger und andere Partner der damaligen Cum-Ex-Geschäfte – darunter die Deutsche Bank und den Broker Icap – auf Schadensersatz.
Das Urteil ist eine schwere Niederlage für die Verteidigung. In den letzten Tagen der Hauptverhandlung hatte sich neben den regelmäßigen Verteidigern der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer als Anwalt für S. bestellt – und trat in den Verhandlungen als Wortführer auf.
Fischer fuhr massive Attacken sowohl gegen die Staatsanwältin als auch gegen den Richter. Gegen beide stellte er Befangenheitsanträge und warf ihnen vor, das Recht zu beugen. Das von Oberstaatsanwältin Brorhilker geforderte Strafmaß sei völlig „fernliegend“. Der Vorsitzende Richter sei seinem Mandanten gegenüber „feindselig“ eingestellt.
Mit seinen Befangenheits- und Beweisanträgen scheiterte Fischer allerdings auf ganzer Linie. Zickler wies die Vorwürfe des Anwalts klar zurück. Das Gericht legte seinem Mandanten negativ aus, dass er sich weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber dem Gericht kooperationsbereit zeigte und kaum zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hatte. Zur Rolle Fischers merkte der Richter kritisch an, dass er einen potenziellen Interessenskonflikt sieht. Fischer ist auch für Max Warburg tätig.
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Angeklagten war der wesentliche Unterschied zu den beiden im ersten Strafverfahren angeklagten Börsenhändlern aus London. Sie kamen mit Bewährungsstrafen davon, weil sie umfassend über das Cum-Ex-System ausgesagt hatten. Ihre Auskünfte wurden zum Treibstoff zahlreicher anderer Verfahren.
Mehr als 1000 andere Beschuldigte – in der Regel gut bis sehr gut situierte Banker, Anwälte und Berater – dürften ihr Verhalten gegenüber der Justiz nun überdenken. Bislang haben sich nur etwa ein Dutzend Verdächtige gegenüber der Staatsanwaltschaft geöffnet, in vielen Managementetagen setzte man fast offen darauf, der Staat werde die als äußerst kompliziert geltenden Cum-Ex-Geschäfte niemals genug durchdringen, um den Beteiligten eine Schuld nachzuweisen.
Das hat sich nun geändert.
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