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Special

Special: Cum-Ex

03.09.2019

10:52

Illegale Aktiendeals

Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten zum Cum-Ex-Prozess

Von: René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier

Vor dem Landgericht Bonn startet am Mittwoch ein Verfahren, auf das Finanzpolitiker lange gewartet haben. Erwartet wird die Abrechnung mit einem ganzen System.

Cum-Ex-Prozess: Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten AFP

London

Die Transaktionen im Rahmen der Cum-Ex-Geschäfte liefen über viele Akteure und zahlreiche Stationen im In- und Ausland.

Düsseldorf, Köln Solch ein Verfahren hat das Landgericht Bonn noch nie gesehen. In ganz Europa, ja selbst im fernen Australien blicken Medien auf den ersten deutschen Prozess zu den hochumstrittenen Cum-Ex-Aktiengeschäften.

Banken und besonders vermögende Investoren zogen einen Aktienhandel auf, in dessen Kern eine kriminelle Idee steckte, sagen Rechtsexperten wie Benno Scharpenberg, der Präsident des Finanzgerichts Köln: Die Beteiligten ließen sich mehr Steuern erstatten, als sie abführten. Zwölf Milliarden Euro soll der Schaden betragen, den Banken mit dem Handel anrichteten.

Am Mittwoch sitzen im Landgericht Bonn zwei ehemalige britische Händler auf der Anklagebank, die an dem Spiel auf Kosten der Steuerzahler beteiligt waren. Das Interesse ist riesig. 61 Journalisten haben sich angekündigt, acht Kamerateams werden erwartet.

Banken, die am Cum-Ex-Handel beteiligt waren, haben 60 Anwälte als Beobachter ausgesandt. In der Szene heißt es, man könne in ganz Nordrhein-Westfalen keine Stenografen mehr finden – alle seien für den Prozess in Bonn gebucht. Das Handelsblatt hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

1) Worum geht es?

In dem Prozess entscheidet ein Gericht erstmals darüber, ob Cum-Ex-Geschäfte strafrechtliche Konsequenzen haben. Es ging bei den Deals um den Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividende, der so trickreich organisiert war, dass mehrere Akteure sich Kapitalertragsteuer erstatten ließen, die nur einmal gezahlt worden war.

Die Transaktionen liefen dabei über viele Akteure und zahlreiche Stationen im In- und Ausland und kannten mehrere Spielarten. Von außen waren sie deshalb lange kaum beziehungsweise nicht zu durchschauen. Außerdem, so sagen es zahlreiche Kronzeugen aus, trafen die Beteiligten heimliche Absprachen. Die Bundesregierung wusste zwar um die Anfälligkeit der Finanzsysteme für das dubiose Treiben, brauchte aber mehrere Jahre, um dies zu beenden. Erst 2012 stoppte der Gesetzgeber die Deals.

2) Wer ist angeklagt?

Nicholas D. (38) und Martin S. (41) sind zwei ehemalige britische Aktienhändler. Sie müssen sich wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung verantworten.

Ab 2006 sollen sie erst als Angestellte der Hypo-Vereinsbank und später bei der Ballance-Gruppe Cum-Ex-Deals für dritte Banken abgewickelt haben und von den bis 2011 mutmaßlich unrechtmäßig kassierten Kapitalertragsteuern auch selbst profitiert haben. Insgesamt 34 Fälle legen die Strafverfolger ihnen in der 651-seitigen Anklage zur Last. Der Schaden liegt demnach bei 389 Millionen Euro.

D. und S. gehören zu einer Reihe von Kronzeugen. In Dutzenden Vernehmungen belasteten sie sich selbst sowie viele weitere Beteiligte und Banken schwer und halfen den Strafverfolgern, die DNA der Cum-Ex-Tricksereien zu entschlüsseln. Auch im Prozess wollen sie aussagen und hoffen auf ein mildes Urteil.

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3) Wer sind die Ankläger?

Seit Jahren jagt die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker reichen Steuersündern hinterher. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einem baufälligen Gebäude. Während ihre Gegner Dutzende hochbezahlte Anwälte ins Rennen schicken, muss sie um jeden Sachbearbeiter kämpfen.

Langsamer wird Brorhilker trotzdem nicht – und auch nicht weniger angriffslustig. Ihr Handeln lässt ihren wichtigsten Grundsatz erkennen: das Legalitätsprinzip. Wenn eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einer möglichen Straftat hat, ist sie verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Und so eröffnet Brorhilker ein Verfahren nach dem anderen.

4) Welche Banken sind am Prozess beteiligt?

Neben den beiden Angeklagten hat das Gericht auch fünf Finanzinstitute zu dem Verfahren hinzugezogen, die seinerzeit massiv Cum-Ex-Gestaltungen der Angeklagten abwickelten. Konkret sind dies die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, das US-Institut BNY Mellon, die französische Großbank Société Generale sowie die Fondsgesellschaft Hansa Invest. Die Richter wollen prüfen, ob die Institute für den Schaden aufkommen müssen, der aufgrund unberechtigter Steuererstattungen entstand.

Warburg sieht keine eigene Schuld, sondern verweist auf die Verantwortung anderer Beteiligter bei den Geschäften. Hansainvest gibt an, keine Vermögensvorteile durch Cum-Ex-Geschäfte erhalten zu haben und deshalb auch keinerlei Abschöpfung zu erwarten. Die anderen Institute wollten sich nicht äußern.

5) Was droht den Banken?

Die Bonner Richter haben beschlossen, die fünf Banken wegen der „möglichen Einziehung von Taterträgen“ am Verfahren zu beteiligen. Das Gericht will dafür eine noch recht junge Vorschrift nutzen. Paragraf 73 des Strafgesetzbuches regelt nun, dass Gewinne aus illegalen Geschäften nicht nur vom Täter, sondern auch von anderen Beteiligten und Profiteuren eingezogen werden können.

Im Fall der Bonner Anklage geht es insgesamt um eine mögliche Vermögensabschöpfung von rund 389 Millionen Euro. Einzelheiten zeigt eine Tabelle.

6) Was bedeutet der Fall für die Finanzbranche?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dem ersten Prozess viele weitere folgen werden – und immer geht es auch um die Verantwortung von Finanzinstituten und Bankern.

Ende 2015 kaufte das Land NRW von einem Insider eine Steuer-CD, auf der rund 130 Geldinstitute aufgeführt waren, die sich mittels Cum-Ex-Deals am deutschen Steuerzahler bereichert hatten. Die Daten lieferten ganz neue Erkenntnisse über das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure: Investoren, Leerverkäufer und -käufer, Depotbanken und Broker sowie Berater. Inzwischen wird immer deutlicher, dass die Deals ohne verbotene Absprachen nicht funktionierten.

7) Wie geht es weiter?

Das Urteil des Landgerichts Bonn wird eines mit Signalwirkung. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Cum-Ex-Deals aus steuerlicher Sicht nicht legal waren, bricht für viele der Akteure, die sich auf eine Gesetzeslücke berufen, eine wichtige Verteidigungslinie weg. Dies würde bundesweit den Weg bereiten für diverse Anklagen und Urteile. Allein die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 200 Beschuldigte in 50 weiteren Verfahren.

Zudem liegt gegen D. und S. sowie vier weitere Akteure in einem anderen Komplex seit knapp zwei Jahren eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vor, über deren Zulassung aber noch nicht entschieden ist. Bald anstehen dürfte auch die Entscheidung der Frankfurter Staatsanwälte über eine etwaige Anklage im Fall der durch die Folgen ihrer Cum-Ex-Deals in die Insolvenz gerutschten Maple Bank.

Mehr: Die kanadische Maple Bank war in mutmaßlich illegale Geschäfte verstrickt und ging daran zugrunde. Nun hat der Insolvenzverwalter fast zwei Milliarden Euro eingetrieben.

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