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Special

Special: Cum-Ex

Banken und Fonds haben sich mit Cum-Ex-Geschäften zweimal eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Diese Grafik zeigt, wie die umstrittenen Deals rund um den Dividendenstichtag von Aktien funktioniert haben.

  • A besitzt Aktien eines Konzerns.

  • Kurz vor Dividendenausschüttung

    C kauft Aktien von B im selben Wert wie A. B macht einen Leerverkauf, er besitzt keine Aktien.

  • Dividendenausschüttung

    A erhält die Netto-Dividende von 75 Prozent und für 25 Prozent, die der Konzern als Kapitalertragsteuer an den Staat abführt, eine Steuerbescheinigung. Damit kann er unter bestimmten Umständen das Geld vom Staat zurückbekommen.

  • A verkauft seine Aktien an B, der das Geld aus dem Leerverkauf mit C hat.

  • B erfüllt das Leergeschäft und leitet die Aktien plus Netto-Dividende an C weiter. Auch B lässt sich eine Steuerbescheinigung für 25 Prozent der Dividende ausstellen.

  • A kauft die Aktien von C zurück. Der Staat hat nur einmal Kapital- ertragsteuer vom Konzern erhalten, zwei Investoren haben aber ein Recht auf Rückerstattung. A, B und C teilen den Erlös auf.

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