Es ist eine romantische Vorstellung, dass Rechtsanwälte vor allem dem Recht verpflichtet sind. Topkanzleien definieren sich über ihre Profitabilität.
Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt
Anwälte vertreten in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten.
Bild: E+/Getty Images
Bis vor Kurzem war Ulf Johannemann weltweiter Steuerchef der internationalen Topkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft, eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt steht kurz bevor.
In der Branche der Wirtschaftsanwälte herrscht Fassungslosigkeit. Freshfields ist ein Gigant. Mehr als 2.500 Rechtsanwälte erwirtschaften weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 1,8 Milliarden Euro. In Deutschland ist Freshfields mit mehr als 500 Anwälten und 440 Millionen Euro Geschäftsvolumen der Branchenprimus. Wie konnte es passieren, dass ausgerechnet diese Kanzlei mit Recht und Gesetz in Konflikt geriet und damit die ganze Branche in Verruf bringt?
Der Fall Freshfields ist ein besonders krasses Beispiel für die Pervertierung der Rechtsberatung. Nicht allein Johannemann, sondern ein ganzes Team von Freshfields-Steueranwälten versorgte die Finanzbranche jahrelang mit Gutachten, die grünes Licht gaben für sogenannte Cum-Ex-Transaktionen. Das waren Geschäfte, bei denen es allein darum ging, sich Steuern „erstatten“ zu lassen, die gar nicht abgeführt worden waren.
Die Folge, ja der Sinn solcher Geschäfte waren Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit. Der Schaden für die Bürger allein in Deutschland beläuft sich auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Ein großer Teil davon war auch deshalb möglich, weil Freshfields zahlreichen Banken mit seinen „Tax Opinions“ dafür garantierte, dass sie geltendem Recht entsprachen. Noch heute berufen sich Beschuldigte in Sachen Cum-Ex auf Papiere von Freshfields. Zweimal durchsuchten Ermittler bereits die Kanzleiräume. Sie fanden Dokumente, die tief blicken lassen.
Die Beratung von Freshfields hat unabhängig vom Ausgang möglicher Strafverfahren enorme Schäden verursacht. Einige Finanzgerichte haben Klagen von Banken und Investoren abgeschmettert, steuerrechtlich sind Erstattungen aus Cum-Ex-Geschäften kaum mehr zu rechtfertigen.
Der Vorsitzende Richter des Finanzgerichts Köln ging so weit, die Deals „kriminelle Glanzstücke“ zu nennen. Freshfields zahlte wegen der Beratung der untergegangenen Maple Bank 50 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter. Das ist ein klares Zeichen, auch wenn die Kanzlei damit keine Rechtsschuld anerkennt.
Strafrechtlich wird es für viele Cum-Ex-Beteiligte immer enger. Vor allem den Staatsanwaltschaften in Köln und Frankfurt ist es durch jahrelange Ermittlungen gelungen, das komplizierte Geflecht der Geschäfte zu entwirren und deren industrielles Ausmaß aufzudecken. Das wird im ersten Cum-Ex-Strafprozess am Landgericht Bonn deutlich.
Dort sitzen seit September zwei britische Aktienhändler auf der Anklagebank. Die beiden Angeklagten sind kooperativ. Sie und viele Zeugen berichteten, welche Schlüsselrolle Anwälte spielten. Neben Kanzleien wie Dewey & LeBoeuf, Norton Rose Fulbright und einzelnen Big-4-Beratungsgesellschaften war es vor allem Freshfields, deren Name immer wieder genannt wurde. Aufseiten der Banken spielte die deutsch-britische Sozietät die aktivste Rolle.
Es ist eine romantische Vorstellung, dass Rechtsanwälte vor allem dem Recht verpflichtet sind. Die Vorstellung vom „Organ der Rechtspflege“ ist in der Realität längst überholt. Anwälte vertreten in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten.
Besonders ausgeprägt ist dieses Verständnis bei den Wirtschaftsanwälten. In der Welt großer Transaktionen, von Börsengängen und komplizierten Steuerkonstruktionen dominieren internationale Kanzleien, mit Standorten in vielen Ländern.
Ein wesentlicher Treiber ihres Geschäfts ist das Streben nach möglichst profitablen Mandaten. Es gilt das Prinzip: höher, schneller, weiter. Auf der Jagd nach immer mehr Gewinn – pro Freshfields-Partner sind es laut Branchendienst Juve aktuell rund zwei Millionen Euro – verliert das Recht selbst seinen Charme.
Vor dem Hintergrund der Cum-Ex-Beratung klingt es wie Hohn, wenn Freshfields in seiner Selbstbeschreibung bekundet, sein Geschäft so zu betreiben, dass es einen „langfristigen positiven Effekt auf die Gesellschaft“ hat. In der Kanzlei gab und gibt es in Wahrheit offenbar kein Korrektiv, das moralisch unvertretbare Mandate verhindert.
Der Fall Freshfields ist besonders pikant, weil die Sozietät immer wieder Aufträge von der öffentlichen Hand bekam und bekommt. So waren es ausgerechnet Freshfields-Anwälte, die einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes leisteten.
Es gibt Kanzleien, die sich ganz bewusst dagegen entschieden hatten, in das vermeintlich lukrative Cum-Ex-Geschäft einzusteigen. Die deutsche Steuerpraxis von Linklaters hielt sich davon ebenso fern wie Hengeler Mueller oder Flick Gocke Schaumburg.
Das war eine weise Entscheidung. Diese Kanzleien stehen jetzt bei der Aufarbeitung des Skandals an vorderster Stelle. Ihre Beispiele zeigen: Am Ende kann es sogar lohnend sein, einen moralischen Kompass zu haben.
Auf tippen, dann auf „Zum Home-Bildschirm“ hinzufügen.
Auf tippen, dann „Zum Startbildschirm“ hinzufügen.
×
Kommentare (1)