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Special

Special: Cum-Ex

07.12.2021

04:00

Steueraffäre

Drei deutsche Juristen im Cum-Ex-Skandal auf der Schweizer Anklagebank

Von: Sönke Iwersen, Volker Votsmeier

Am 8. Dezember beginnt in Zürich das Verfahren gegen zwei ehemalige Geldmanager der Bank Sarasin und den Anwalt von Erwin Müller. Alle drei sind Aufklärer im Steuerskandal Cum-Ex.

Cum-Ex-Skandal: 3 deutsche Juristen auf der Schweizer Anklagebank Reuters

Logo der Bank Sarasin in Genf

Zwei ehemalige Banker des Geldhauses stehen in der Schweiz vor Gericht.

Düsseldorf Die Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre ist für deutsche Strafverfolgungsbehörden Thema Nummer eins. In Köln arbeitet eine ganze Hundertschaft an den Verfahren gegen mutmaßliche Steuerhinterzieher, die ersten beiden Prozesse gingen mit Schuldsprüchen gegen die Angeklagten aus. Einen Schuldspruch hat der Bundesgerichtshof bestätigt und die Taten als strafbar klassifiziert. Gegen mehr als 1000 Verdächtige wird noch ermittelt.

Ganz anders das Bild in der Schweiz: Ab Mittwoch stehen vor dem Obergericht Zürich drei Juristen vor Gericht. Der Vorwurf: weil sie deutsche Behörden über Cum-Ex-Geschäfte der Traditionsbank Sarasin informierten, hätten sie Wirtschaftsspionage begangen und das Schweizer Bankgeheimnis verletzt.

Angeklagt sind Eckart Seith, Volker Schäfer* und Hans Bott*. Gemeinsam sorgten sie dafür, dass öffentlich wurde, wie die Bank Sarasin an Geschäften zum Schaden der deutschen Steuerzahler mitwirkte. Für alle drei ist es der zweite Gang durch die Schweizer Justiz. In der ersten Instanz machte der Richter am Bezirksgericht Zürich keinen Hehl daraus, was er von ihrem Verhalten hielt.

Vor allem für den ehemaligen Sarasin-Mitarbeiter Schäfer, so meinte der Richter, sei die Aufdeckung der Cum-Ex-Geschäfte seines Arbeitgebers verwerflich: „Dieses rücksichtslose und gegenüber seinem Brötchengeber krass illoyale Verhalten wirkt sich zum Nachteil des Beschuldigten Schäfer aus, und zwar deutlich.“

Das Gericht verurteilte Schäfer und Bott zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen des Verrats von Bankkundengeheimnissen und zu einer Geldstrafe wegen Anstiftung zum Vergehen gegen das Bankengesetz. Der deutsche Anwalt Eckart Seith erhielt einen Freispruch in Sachen Wirtschaftsspionage. Wegen Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz verhängte die Schweizer Justiz aber eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft fand das zu milde und legte Berufung ein. Auch die Angeklagten widersprachen. Seith nannte das Urteil „schmutzig.“

Andere Länder, andere Sitten. In Deutschland sind sich Staatsanwälte und Richter einig, dass Cum-Ex-Geschäfte illegal waren. Banken, Berater und Fondsexperten arbeiteten zusammen, um sich Kapitalertragsteuern zu erschleichen. Sie handelten große Aktienpakete mit (cum) und ohne (ex) Dividende und gaukelten dem deutschen Fiskus vor, es gebe zwei Besitzer ein und derselben Aktie. Zwei Parteien erhielten Steuerbescheinigung für ein und dieselbe Steuer. Der Gesamtschaden der Cum-Ex-Affäre wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Sarasin mit erlesener Kundschaft

Als die Bank, die heute unter J. Safra Sarasin firmiert, an diesen Geschäften teilnahm, hieß sie noch Sarasin. Sie war eine der angesehensten Adressen in der Schweizer Geldbranche, mit Wurzeln bis ins Jahr 1841. In den Jahren 2009 und 2010 vertrieb sie Cum-Ex-Anlagen der Münchener Fondsgesellschaft Avana und der Luxemburger Firma Sheridan. Zu den Kunden gehörten Drogerieunternehmer Erwin Müller, der ehemalige AWD-Chef Carsten Maschmeyer, dessen Frau Veronica Ferres und Fleischfabrikant Clemens Tönnies.

Eine Weile lief das Geschäft. Die Kunden erhielten zweistellige Renditen, Avana und Sheridan verdienten prächtig, und Sarasin nahm für die Vermittlung hohe Provisionen – elf Millionen allein von Avana im Jahr 2009. Doch 2011 war die Party auf Kosten des deutschen Steuerzahlers vorbei.

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Das Bundeszentralamt für Steuern stoppte die Überweisungen im Fall der Sheridan-Fonds. Die Investoren verloren nicht nur die versprochene zweistellige Rendite, sondern auch einen Großteil des eingesetzten Kapitals. Die Sarasin-Kunden liefen Sturm. Drogerieunternehmer Müller zog Anfang 2013 vor Gericht – und rang die Bank in einem jahrelangem Rechtsstreit schließlich nieder.

Seine Trumpfkarte war sein Anwalt. Eckart Seith knüpfte Kontakte in die Schweiz. Dazu gehörten Schäfer und Bott, zwei Mitarbeiter von Sarasin. Schäfer war für Compliance zuständig, Bott arbeitete in der Abteilung Private Clients. Beide fühlten sich nicht wohl mit den Cum-Ex-Geschäften ihrer Bank.

„Ich war Mitte 2009 zu Sarasin gekommen und unter anderem dafür zuständig, Finanzprodukte auf ihre Gesetzeskonformität zu prüfen“, erinnert sich Schäfer heute. „Als ich von den Cum-Ex-Geschäften hörte, habe ich wiederholt Bedenken geäußert.“ Seine Vorgesetzten machten trotzdem weiter – und hielten Schäfer von Cum-Ex-Geschäften fern, obwohl dies zum Kernbereich seines Aufgabengebietes gehörte.

Der Anwalt und die Insider

Als es schiefging, erfuhr er trotzdem davon. Kunde Müller forderte seinen Einsatz für den von Sarasin vertriebenen Sheridan-Fonds zurück – 50 Millionen Euro. Die Bank lehnte ab, aus fadenscheinigen Gründen, wie Schäfer fand. Heute sagt er: „Ich konnte sehen, wie die Bank nach dem Cum-Ex-Betrug nun auch Kunden belog, um die Schadensersatzforderungen abzuwehren.“

Im Frühjahr trafen Schäfer und Bott den Müller-Anwalt im Restaurant Santa Lucia in Schaffhausen. Sie tauschten Informationen aus, dann Dokumente. Seith polsterte damit seine Klageschrift auf. Die Bank hatte schnell einen Verdacht, woher die Details in seinen Schriftsätzen stammten. Sie erstattete Anzeige gegen Schäfer und Bott.

„Wir haben schwere Straftaten aufgedeckt.“ dpa

Anwalt Eckart Seith

„Wir haben schwere Straftaten aufgedeckt.“

Die Staatsanwaltschaft Zürich nahm die Ermittlungen auf – und stellte die vermeintlichen Verräter. Im Mai 2014 kam Schäfer für sechs Monate in Untersuchungshaft. Auch Bott wurde verfolgt und musste später ebenfalls ins Gefängnis.

Für die Bank war es trotzdem zu spät. Seith nutzte die Informationen der Sarasin-Whistleblower nicht nur für seinen Kunden Müller, sondern fertigte auch Kopien für deutsche Behörden. In der Cum-Ex-Szene gelten Seiths Privatermittlungen als eine Art Initialzündung für die Aufarbeitung der Affäre in ganz Deutschland.

Im Herbst 2014 führte die Staatsanwaltschaft Köln die Speerspitze für eine internationale Razzia mit Durchsuchungen in vierzehn Staaten, im Mittelpunkt die Bank Sarasin. Die gesicherten Dokumente lieferten unzählige Anknüpfungspunkte zu anderen Banken und Investoren. Allein die Staatsanwaltschaft Köln führt heute 80 Verfahren mit mehr als 1000 Beschuldigten. Einen Ex-Sarasin-Banker hat die Behörde bereits angeklagt. Der Schweizer Staatsbürger hat sich dem Verfahren vor dem Landgericht Bonn allerdings entzogen.

Die Bank Sarasin will sich zu ihrer Cum-Ex-Affäre und dem Strafverfahren nicht äußern. Seith ist trotz des bevorstehenden Prozesses mit sich im Reinen: „Wir haben schwere Straftaten aufgedeckt“, sagt er. Die Züricher Justiz dagegen unternehme seit 2014 alles zur Verdeckung der Straftaten. Ihr gehe es allein um die Förderung des heimischen Wohlstands, ganz gleich, wie kriminell die Quelle sei.

Das Verfahren gegen ihn und die beiden früheren Sarasin-Banker nennt Seith ein „Justizverbrechen im Dienste der organisierten Wirtschaftskriminalität“.

*Name geändert

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