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07.03.2020

11:42

Konzerte und Events

Absagen wegen Coronavirus: Veranstalter fordern Überbrückungskredite

Von: Katrin Terpitz

Werden Events aus Angst vor Corona abgesagt, geht Veranstaltern finanziell schnell die Luft aus, warnt Verbandschef Jens Michow. Er setzt auf Bürgschaften des Bundes.

„Fielen mehrere Veranstaltungen hintereinander aus, könnte einigen Veranstaltern schnell finanziell die Luft ausgehen.“ dpa

Konzert in Berlin

„Fielen mehrere Veranstaltungen hintereinander aus, könnte einigen Veranstaltern schnell finanziell die Luft ausgehen.“

Düsseldorf Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, macht sich wegen des Coronavirus große Sorgen. Er warnt vor einem wirtschaftlichen Kollaps vieler Firmen, sollten Events verboten werden.

Immerhin macht die Branche fünf Milliarden Euro Umsatz im Jahr, der Musiktourismus nochmal so viel. Der Verband hält deshalb an seiner Gala zum Live-Entertainment Award fest, der Ende März in der Frankfurter Festhalle verliehen wird – auch wenn die Musikmesse und die Messe Prolight + Sound als Rahmen wegfallen.

Herr Professor Michow, Sie berichten, dass deutsche Konzert- und Tourneeveranstalter wegen der Coronakrise um ihre Existenz bangen. Spüren Sie bereits, dass Konzertsäle leerer sind? Wurden wichtige Veranstaltungen abgesagt?
Bisher finden alle Veranstaltungen hierzulande statt. Auch die Besucherzahlen sind nicht so drastisch zurückgegangen wie zunächst befürchtet. Aber die meisten Karten wurden ja schon lange vor dem Corona-Ausbruch gekauft. Die meisten Veranstaltungsbesucher sind gottseidank so vernünftig, dass sie sich durch eine von verschiedenen Seiten verbreitete Hysterie bisher nicht anstecken ließen. Ansonsten dürften sie sich nämlich weder in öffentliche Verkehrsmittel noch auf Märkte oder in Kaufhäuser begeben.

Welche Folgen befürchten Sie für Ihre Branche, wenn sich die Lage zuspitzen sollte?
Die rund 250 kleinen und mittelständischen Konzert- und Tourneeveranstalter sind zumeist auf den Cashflow aus allen von ihnen angebotenen Veranstaltungen angewiesen. Banken finanzieren Veranstaltungen allenfalls in Ausnahmefällen. Fielen mehrere Veranstaltungen hintereinander aus, könnte einigen Veranstaltern schnell finanziell die Luft ausgehen.

An die Konsequenzen einer flächendeckenden Absage von Veranstaltungen wie zum Beispiel in Norditalien oder in der Schweiz mag ich gar nicht denken. Immerhin werden hierzulande mit dem Verkauf von mehr als 123 Millionen Tickets für Konzerte und sonstige Veranstaltungen im Jahr rund fünf Milliarden Euro umgesetzt.

Wer würde noch finanziell leiden?
Natürlich würden auch die Künstler erheblich von einer solchen Maßnahme betroffen sein, ebenso wie alle Dienstleister. Auch die Städte und Gemeinden und deren Hotels und Restaurants profitieren ja ganz erheblich von Musikreisen. Der Musiktourismus erwirtschaftet zusätzliche rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Alle diese Einnahmen wären bei Konzertabsagen aufgrund einer Corona-Epidemie bedroht.

Ein Verschieben von Konzerten wäre doch eine Option.
Kein Künstler muss sich darauf einlassen, dass Konzerte zum Beispiel aus dem März in den Mai verschoben werden und er dann nochmals nach Deutschland kommt. Selbst bei bestem Willen der Parteien scheitern Verlegungen ohnehin häufig an der Terminfindung. Sofern eine Veranstaltung tatsächlich verlegt werden kann, blieben die Veranstalter dennoch auf zahlreichen Kosten sitzen.

Was passiert etwa mit den Tickets bei einer Verschiebung?
Die Kartenkäufer sind nicht verpflichtet, den Nachholtermin wahrzunehmen. Sie hätten also das Recht, die Rückzahlung des Eintrittspreises zu fordern. Gleiches gilt für allein vereinbarten Dienstleistungen

Der Jurist ist Seniorpartner der Hamburger Medienrechtskanzlei Michow & Ulbricht. Er ist seit 1985 Präsident und Geschäftsführer des von ihm gegründeten Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft. ddp/interTOPICS/pa

Jens Michow

Der Jurist ist Seniorpartner der Hamburger Medienrechtskanzlei Michow & Ulbricht. Er ist seit 1985 Präsident und Geschäftsführer des von ihm gegründeten Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft.

Wie sieht es mit der Kostenlast aus, wenn Veranstaltungen durch behördliche Anordnung abgesagt werden?
Dann handelt es sich um höhere Gewalt, also um ein Ereignis, welches von den Parteien trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht vorhersehbar und auch nicht abwendbar war. In derartigen Fällen werden die Parteien von ihren gegenseitigen Leistungspflichten befreit. Jede Partei müsste ihre Kosten selbst tragen. Bereits gewährte Leistungen müssen rückabgewickelt werden. Honorare für internationale Künstler etwa sind oft bis zu 100 Prozent im Voraus bezahlt. Diese Honorare im Ausland einzufordern, ist mühsam und schwierig.

Auf welchen Kosten blieben die Veranstalter trotz höherer Gewalt sitzen?
Zum Beispiel auf der Anmietung von Ton- und Lichtanlagen, der Schaltung von Werbung oder auch Personalkosten bis hin zu den Mietverträgen mit den Veranstaltungshallen. Diese Verträge sind vom Veranstalter in gleicher Weise zu erfüllen, als wäre der Künstler durch Krankheit verhindert.

Was fordern Sie von der Politik angesichts solcher Belastungen?
Wie viele andere betroffene Wirtschaftszweige auch erwarten wir von der Politik das Angebot unkomplizierter Überbrückungskredite. Diese Kreditangebote gibt es bereits, wie man uns mitgeteilt hat. Sie müssen über die Hausbanken beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt zu einem erheblichen Teil die Bürgschaft für diese Kredite. Wir haben darum gebeten, darauf einzuwirken, dass die Banken über diese Kreditvergaben unkompliziert und schnell entscheiden. Das ist uns zugesichert worden.

Woran appellieren Sie als Verband in Zeiten von Corona?
Gesundheit hat natürlich Priorität. Aber wir erwarten, dass etwaige Konzertabsagen – zu denen es hoffentlich nicht kommen wird – mit äußerster Sorgfalt unter Abwägung aller Vor- und Nachteile getroffen werden. Eine lediglich abstrakte Gefahr darf dafür nicht ausreichen.

Herr Professor Michow, vielen Dank für das Interview.

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