PremiumEine Soforthilfe soll Privathaushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlasten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Einmalzahlung der Bundesregierung.
Düsseldorf Mit den Wintertemperaturen dürften die Auswirkungen der Energiekrise endgültig die Schlafzimmer und Bäder vieler Deutscher erreicht haben. Um private Haushalte vor Kälte zu schützen, aber auch die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen zu lindern, will die Bundesregierung Kosten für hohe Energiepreise mit einer Soforthilfe für den Monat Dezember abfedern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Entlastung.
Alle Verbraucher, die ihre Wohnungen und Häuser im Winter mit Erdgas heizen, und Unternehmen, die nicht mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbrauchen, können die Soforthilfe im Dezember ebenfalls in Anspruch nehmen.
Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie „Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation“ fallen ebenfalls unter das Soforthilfegesetz, selbst dann, wenn sie mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgas im Jahr verbrauchen.
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