Energieversorger sind ab dem 1. März dazu verpflichtet, die Preise für Strom, Erdgas und Fernwärme zu begrenzen. Verbraucher können so Tausende Euro sparen.
Düsseldorf Sie haben eine E-Mail von Ihrem Energieversorger im Postfach? Dann wird Ihr Anbieter Sie wahrscheinlich darüber informieren, dass Sie ab dem 1. März 2023 bis zum 20. April 2024 weniger Geld für Strom, Erdgas oder Fernwärme zahlen. Mit der Energiepreisbremse will die Bundesregierung Verbraucher und Unternehmen mit Blick auf die stark gestiegenen Energiepreise entlasten.
80 Prozent der Energie, die ein Konsument verbraucht, werden preislich gedeckelt. Strom kostet dann je Kilowattstunde maximal 40 Cent, Fernwärme 9,5 Cent und Erdgas zwölf Cent. Für 20 Prozent ihres Verbrauchs zahlen Verbraucher weiter den individuell vertraglich vereinbarten Preis.
Was müssen Verbraucher dafür tun? Wie viel günstiger wird die Energierechnung und wie lässt sich daran sogar noch etwas verdienen? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Für jeden Kunden gilt: Der neue monatliche Abschlag, den Verbraucher für Strom oder Gas zahlen müssen, wird auch weiterhin individuell berechnet. Wie viel Geld sich sparen lässt, hängt vom Verbrauch und dem vertraglich vereinbarten Preis ab.
Eine Sprecherin des größten deutschen Energieversorgers Eon sagt: „Der neue Abschlag berücksichtigt in der Regel auch die Preisbremsen.“ Wie hoch der neue Abschlag ist, teilt der Energieversorger zeitnah in einem Schreiben in den nächsten Tagen mit.
Grundlage für die Berechnung der Preisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Ein Rechenbeispiel: Wer allein lebt und 1000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbraucht, zahlt mit Preisbremse für 800 Kilowattstunden einen Preis von 40 Cent je kWh. Für die restlichen 200 kWh gilt der Vertragspreis von hier beispielsweise 80 Cent. Ohne Preisbremse würden Sie 800 Euro im Jahr zahlen. Durch den Preisdeckel sparen Sie 320 Euro – und zahlen so nur 480 Euro.
Erneuerbare Energien
Der zu zahlende Abschlag wird automatisch von Vermietern beziehungsweise den Energieversorgern angepasst.
Bild: dpa
Die Bundesregierung hat nur 80 Prozent des Preises begrenzt, weil sie darauf hofft, dass die Verbraucher motiviert bleiben, Energie zu sparen. „Energie sparen bleibt das Gebot der Stunde“, sagt auch die Eon-Sprecherin. Thomas Engelke, Energieexperte von der Verbraucherzentrale, ergänzt: „Die Preisbremse federt lediglich die Spitzenpreise ab.“
Von der ab März geltenden Preisbremse profitieren sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Allerdings zahlen sie teils stark unterschiedliche Beträge, je nach Verbrauchsmenge. Anders als für Haushaltskunden wird der Erdgaspreis für die Industrie nur bis 70 Prozent des Verbrauchs bei dann sieben Cent je kWh gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch wird der reguläre Marktpreis fällig.
Wenn Verbraucher oder Unternehmen noch Verträge haben, die unter den gedeckelten Preisen liegen, profitieren sie gar nicht von der Energiepreisbremse.
Energieexperte Engelke sagt: „Die Entlastung bei Gas kann über 1000 Euro betragen.“ Das liegt daran, dass die Preisbremse hier besonders stark wirkt. Denn die Gaspreise haben seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine immer neue Höchststände erreicht.
Der Preis für Erdgas ist mit dem Deckel auf zwölf Cent begrenzt. Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht im Jahr durchschnittlich bis zu 18.000 Kilowattstunden. Auch hier gilt: Für 80 Prozent des Verbrauchs gilt der niedrigere Preis von zwölf Cent. Wer vertraglich 20 Cent zahlt, hätte ohne Preisbremse pro Jahr 3600 Euro für Erdgas bezahlt. Mit der Preisbremse sind es nur noch 2448 Euro – eine Ersparnis von 1152 Euro.
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Die Eon-Sprecherin sagt: „Wie viel Verbraucher sparen, ist sehr individuell.“ Das hänge auch damit zusammen, wie stark die höheren Gaspreise schon an die Verbraucher weitergereicht wurden, also wie stark der Vertragspreis über der Preisbremse liegt.
Die Strom- und Gaspreisbremse wird automatisch beim Abschlag durch die Energieversorger beziehungsweise Vermieter angepasst. Wenn Verbraucher also eine Einzugsermächtigung für ihr Konto erteilt haben, ändert sich der abgebuchte Betrag automatisch. Sollten Verbraucher die Beträge selbst überweisen, müssen sie nur ihren Dauerauftrag anpassen.
Der Grundpreis wird durch die Preisbremse zwar nicht gedeckelt, aber: „Eingefroren auf das Niveau des Septembers 2022 sind Erhöhungen, die vom Energieversorger selbst beeinflussbar sind“, sagt die Eon-Sprecherin.
Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Gebühr, etwa für den Strom- oder Gasanschluss. Sollte sich dieser doch ändern, könnte das etwa mit höheren Netzentgelten zusammenhängen. Diese werden aber nicht vom Energieversorger beeinflusst. Experte Engelke sagt: „Der Grundpreis unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.“
Die Strompreisbremse gilt für einen Jahresverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden, die Gaspreisbremse für private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 1,5 Millionen Kilowattstunden jährlich.
Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen, gibt es günstigere Preise als für Verbraucher. Hier werde der Gaspreis auf sieben Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, heißt es von Eon. Das gilt jedoch nur für 70 Prozent der Liefermenge, die im Kalenderjahr 2021 verbraucht wurde.
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Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh zahlen 13 Cent je Kilowattstunde. Das betrifft 70 Prozent der aktuell prognostizierten Verbrauchsprognose.
Der Energieversorger direkt oder der Vermieter informiert über den neuen Abschlag. Gerade bei Wärme haben häufig die Vermieter einen Vertrag mit dem Gas- oder Stromlieferanten.
Engelke von der Verbraucherzentrale rät: „Sie sollten sich Ihre Rechnung genau anschauen und Ihren Verbrauch selbst häufiger am Zähler ablesen.“ Zudem könnten Verbraucher überprüfen, ob die Preisbremse für sie gilt und die neuen Abschläge mit den alten vergleichen.
Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Kohle sind von der Energiepreisbremse nicht abgedeckt. In diesem Fall müssen sich Bund und Länder noch genau über ein Härtefallverfahren einigen. Dafür stellt die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro bereit.
Verbraucher sollen das Geld dann in den Bundesländern beantragen können. Energieexperte Engelke erklärt: „Verbraucher müssen dafür Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten.“
Erstpublikation: 28.02.2023, 16:45 Uhr.
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