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22.03.2021

15:06

Einzelhandel

Nach Gerichtsurteil: Kunden in NRW müssen jetzt auch in Buchläden Termin machen

Von: Florian Kolf

Der Erfolg einer Media-Markt-Filiale vor Gericht zieht statt Lockerungen Verschärfungen nach sich. Bisherige Ausnahmen werden teils zurückgenommen.

Die strengeren Regeln gelten in NRW nun auch für die flächenmäßig kleinen Geschäfte außerhalb des täglichen Lebensmittel- und Drogeriebedarfs. dpa

Buchhandlung

Die strengeren Regeln gelten in NRW nun auch für die flächenmäßig kleinen Geschäfte außerhalb des täglichen Lebensmittel- und Drogeriebedarfs.

Düsseldorf Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach einer Gerichtsentscheidung seine Corona-Schutzverordnung ändern müssen. Nun dürfen auch Buchläden, Gartenmärkte oder Schreibwarenläden nur noch Kunden empfangen, wenn diese vorher einen Termin gemacht haben und sich nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter aufhält.

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster überraschend einen Teil der Beschränkungen für den Handel in Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgehoben. Damit hätten auch Geschäfte, die nicht Güter des täglichen Bedarfs verkaufen, wieder ohne vorherige Terminbuchung öffnen.

Eine Filiale der Elektronikkette Media Markt hatte gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geklagt. Das Unternehmen hielt die Tatsache, dass eben etwa Buchläden und Gartenmärkte ohne Terminbuchung öffnen dürfen für eine unzulässige Ungleichbehandlung. Die Richter folgten dieser Einschätzung. Die Beschränkungen verstießen in der bis dahin geltenden Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, heißt es in der Begründung.

Die schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Bereiche des Handels müsse zwar aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zwingend mit einer Verschärfung der Öffnungsbedingungen für die bereits bislang von der Schließung ausgenommenen Geschäfte einhergehen. Der Verordnungsgeber überschreite jedoch seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine darüber hinausgehende Differenzierung fehle, so das Gericht.

Die Mediamarkt-Saturn-Holding, zu der die Elektronikketten Media Markt und Saturn gehören, hatte auf Anfrage mitgeteilt, seine Läden in NRW nach dem Urteil wieder ohne vorherige Terminbuchung für Kunden öffnen zu wollen. „Wir hoffen, dass diese Gerichtsentscheidung eine Signalwirkung über Nordrhein-Westfalen hinaus hat“, sagte ein Sprecher.

Diese Aussicht ist jetzt durch die rasche Reaktion des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums beendet worden. Das Ministerium hatte die Verordnung bereits am frühen Nachmittag in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht und damit wieder in Kraft gesetzt.

Etliche weitere Händler hatten gegen die Verordnung geklagt, darunter das Modehaus Breuninger und die Baumarktkette Obi. Sie hatten sich schon Hoffnung gemacht, ebenfalls künftig auf die ungeliebte Terminbuchung verzichten zu können.

Click & Meet rechnet sich für die meisten Geschäfte nicht

Bund und Länder hatten entschieden, dass im Rahmen einer vorsichtigen Wiederöffnung zahlreiche bisher komplett geschlossene Geschäfte ab dem 8. März wieder Kunden empfangen durften. Die meisten Branchen wurden jedoch verpflichtet, dass Kunden dafür vorher Termine machen mussten.

Dieses Verfahren, auch Click & Meet genannt, rechnet sich aber für die meisten Geschäfte nicht. Denn der Umsatz, der damit erzielt werden kann, ist relativ begrenzt, es fällt aber zugleich ein Großteil der Kosten an, beispielsweise für Strom und Personal.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte entschieden, dass der komplette Paragraf 11 der Verordnung, der sich mit den Beschränkungen für den Handel befasst, vorläufig außer Kraft gesetzt wird, weil die Regelungen darin einen „untrennbaren Zusammenhang“ hätten, wie es heißt.


Damit wäre auch die verschärfte Beschränkung bei der Begrenzung der Kundenzahl weggefallen. So durften nach der Verordnung die Geschäfte, die nicht in den Ausnahmen genannt waren, bisher nur einen Kunden pro 40 Quadratmeter empfangen. Andere Geschäfte, wie Lebensmittelmärkte oder Buchhandlungen durften je nach Größe einen Kunden pro zehn, beziehungsweise 20 Quadratmeter ins Geschäft lassen.

Das Gericht hat die Einschränkungen für den Handel schon vor der nun erfolgten Neuregelung nicht grundsätzlich zurückgewiesen. Beschränkungen der Grundrechte der Einzelhändler seien angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt, heißt es in der Begründung. Die Richter hatten zugleich betont, es sei dem Land unbenommen, eine Neuregelung zu beschließen, „die keine unzulässigen Differenzierungen enthält“.

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Auch im Saarland hatte das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis die Corona-Schutzverordnung teilweise außer Kraft gesetzt. Dort rügte das Gericht ebenfalls die Ungleichbehandlung. Die saarländische Regierung hatte daraufhin mitgeteilt, gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen.

Die Lage dürfte sich im Verlauf des Montags ohnehin weiter ändern. Bundesregierung und Ministerpräsidenten beraten über das weitere Vorgehen in der Corona-Bekämpfung. Angesichts steigender Infektionszahlen wird mit einer erneuten Verschärfung der Maßnahmen gerechnet.

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