Die Kartellwächter sehen in der Kündigung des für Condor wichtigen Zubringervertrags eine Form von Machtmissbrauch. Nun verhandeln die Airlines offenbar neu.
Lufthansa und Condor
Die Airlines streiten über einen Vertrag, mit dem Condor bislang Reisen mit Lufthansa-Zubringerflügen als Paket verkaufen kann.
Bild: dpa
Berlin Nach Druck vom Bundeskartellamt kommt Bewegung in den Streit zwischen der Lufthansa und dem Ferienflieger Condor. „Wir können bestätigen, dass Lufthansa sich mit Condor in Sachen kommerzieller Vereinbarung für Zu- und Abbringerflüge in Verbindung gesetzt hat“, sagte eine Condor-Sprecherin am Donnerstag. Die Lufthansa bestätigte dies. Beide Airlines lehnten Kommentare darüber hinaus ab.
Deutschlands größte Airline hat einen Vertrag mit Condor über Lufthansa-Zubringerflüge zu Langstreckenverbindungen des Ferienfliegers mit Wirkung zum 1. Juni gekündigt. Da diese Flüge für das Geschäft von Condor sehr wichtig sind, hatte sich die Airline beim Bundeskartellamt beschwert und beim EU-Gericht in Luxemburg geklagt.
Jüngst stellten sich die Bonner Wettbewerbshüter auf die Seite von Condor. „Wir sind nach vorläufiger Prüfung der Auffassung, dass die Kündigung einen Missbrauch von Marktmacht darstellt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Dienstag.
Das Kartellamt hatte betont, nach vorläufiger Prüfung könne die Langstrecke der Condor ohne die Zubringerflüge nicht wirtschaftlich betrieben werden. Bislang kann Condor Zubringerflüge der Lufthansa gemeinsam mit eigenen Verbindungen für eine durchgehende Urlaubsreise verkaufen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte sich nach einem Bericht des Magazins „Spiegel“ bei der Bundesregierung beschwert über das Vorgehen der Lufthansa gegenüber Condor. Die Airline erklärte daraufhin vorige Woche, man erwäge, den Vertrag mit Condor vorerst weiterlaufen zu lassen.
Die EU überwacht mit Argusaugen das Geschäftsgebaren der Lufthansa, weil diese mit bis zu neun Milliarden Euro Staatshilfen in der Corona-Krise vor der Pleite gerettet werden musste. Condor kann sich ebenfalls nur mit staatlichem Kredit in der Luft halten.
Knackpunkt ist, dass die Lufthansa künftig mehr Tourismusstrecken fliegen will, da wegen der Virus-Pandemie der Verkehr mit Geschäftsreisen wohl noch länger schwächeln dürfte. Der Branchenprimus will deshalb sein Langstreckenprogramm zu Urlaubzielen ausbauen. Das sei dem Unternehmen unbenommen, erklärte das Kartellamt jüngst. Allerdings dürfe die Lufthansa als marktbeherrschende Fluggesellschaft die Konkurrenz nicht von einer Vorleistung abschneiden, um ihre eigene Wettbewerbsposition zu stärken.
Lufthansa-Vorstand Michael Niggemann hatte noch im Februar betont, die Beschwerde beim Bundeskartellamt sei unberechtigt. „Auch Condor sollte sich schlicht dem Wettbewerb stellen und damit den Beweis für die eigene Zukunftsfähigkeit antreten.“
Branchenexperten gehen davon aus, dass die Verhandlungen zwischen Lufthansa und Condor nach Ostern konkreter werden, um eine Lösung zu finden. Die Lufthansa hat noch bis zum 7. April Zeit, beim Kartellamt eine Stellungnahme abzugeben.
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