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08.02.2022

13:03

Luftfahrt

Partnerschaft mit Condor: Kartellamt mahnt Lufthansa ab

Von: Jens Koenen

Gute Nachricht für Condor-Kunden: Lufthansa muss dem Rivalen weiter Passagiere bringen. Die Wettbewerbshüter sehen den Konzern bei Zubringern in der Pflicht.

Die Ferienfluggesellschaft ist auf ein attraktives Zubringernetz angewiesen. Nach Ansicht der Kartellwächter ist es die Pflicht von Lufthansa, dieses zu stellen. dpa

Condor-Jet landet in Frankfurt

Die Ferienfluggesellschaft ist auf ein attraktives Zubringernetz angewiesen. Nach Ansicht der Kartellwächter ist es die Pflicht von Lufthansa, dieses zu stellen.

Frankfurt Der Streit um Zubringerflüge für den Wettbewerber Condor hat Lufthansa eine Abmahnung der deutschen Kartellwächter eingebrockt. „Das Bundeskartellamt ist nach vorläufigem Prüfungsergebnis der Ansicht, dass Condor ein kartellrechtlicher Anspruch gegen Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen für ihre Langstreckenpassagiere zusteht“, teilten die Wettbewerbsaufseher am Dienstagvormittag mit.

Nach Auffassung des Amts ist die Lufthansa-Gruppe auf dem für Condor relevanten Zubringermarkt marktbeherrschend. „Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten“, wird Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, in der Mitteilung zitiert: „Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert.“

Lufthansa hatte Ende 2020 einen langjährigen Vertrag mit Condor gekündigt, der es der kleinen Ferienfluggesellschaft ermöglichte, ihren Kunden auch Zubringerflüge von Lufthansa zu den eigenen Langstreckenflügen etwa in Frankfurt zu verkaufen. Diese sogenannten Special Prorate Agreements erlauben es zum Beispiel, das Gepäck durchzuchecken. Auch hatte Condor gewisse Freiräume bei der Preisgestaltung dieser Zubringer. Noch wichtiger: Die Passagiere sind für den Fall, dass sich der Zubringer verspätet, vollständig abgesichert.

Hintergrund der Kündigung ist die neue Plattform Eurowings Discover, mit der Lufthansa selbst stärker in das Geschäft mit Privatreisen zu beliebten Fernzielen vordringen will. Der Konzern möchte die Kapazitäten bei den Kurzstreckenflügen etwa nach Frankfurt vorrangig dazu nutzen, die eigenen Langstreckenflugzeuge zu füllen, nicht die von Condor.

Dagegen hatte sich Condor mit Beschwerden und Klagen beim Bundeskartellamt gewehrt. Dieses hatte schon vor einigen Monaten angedeutet, dass es die Position von Condor teile. Daraufhin und auch auf Druck seitens der EU-Kommission hatte Lufthansa die Zusammenarbeit vorerst bis zum 10. Mai verlängert.

Mit dem nun publizierten „vorläufigen Ermittlungsergebnis“ hat das Amt seine Einschätzung bekräftigt. „Uns liegt die Beurteilung des Bundeskartellamts vor, und wir werden dazu Stellung beziehen“, sagte ein Sprecher der Lufthansa auf Anfrage.

Freude herrscht dagegen bei Condor. „Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen, auch über den 10. Mai 2022 hinaus“, sagte Condor-Chef Ralf Teckentrup: „Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt unserer Einschätzung gefolgt ist und die Kündigung der kommerziellen Vereinbarung zwischen Lufthansa und Condor als Missbrauch der Marktmacht ansieht.“

Condor braucht verlässliche Zubringerflüge an Drehkreuzen wie Frankfurt. Die Airline hat kein eigenes Zubringernetz. Nach Auffassung der Kartellwächter kann die Fluggesellschaft dieses auch nicht aufbauen. Es seien nach den bisherigen Ermittlungen keine geeigneten Start- und Landerechte an den zentralen Drehkreuzen verfügbar, begründet das Bundeskartellamt diese Einschätzung.

Bahn ist in den Augen der Kartellwächter als Zubringer keine Alternative

Etwas irritierend ist die weitere Begründung der Kartellwächter. Da die Kunden von Condor im Schnitt mindestens 300 Kilometer vom Abflughafen entfernt wohnen würden, seien auch die Bahn oder der Fernbus keine Alternativen, heißt es. Gleichzeitig ist es aber das erklärte Ziel der Politik, Kurzstreckenflüge durch den Zug zu ersetzen. Gerade das Drehkreuz Frankfurt ist gut an das Bahnnetz angeschlossen.

Dessen ungeachtet haben die Kartellwächter wegen der marktbeherrschenden Stellung von Lufthansa im heimischen Kurzstreckenmarkt klare Vorgaben für eine künftige Partnerschaft mit Condor formuliert. Die Ferienfluggesellschaft muss nicht nur diskriminierungsfreien Zugang zu den Platzkapazitäten und allen Buchungsklassen bekommen, es dürfe auch keine „Einschränkung der Preissetzungsmöglichkeiten für Condor“ geben.

Die vorläufige Entscheidung ist für Condor noch aus einem anderen Grund wichtig. Die Airline verkauft einen großen Teil ihrer Sitzplätze über Reiseveranstalter und Reisebüros. Dort lassen sich die Langstreckenflüge wesentlich einfacher vermarkten, wenn die Kunden vor Ort auch gleich das Zubringerticket kaufen können.

„Zubringerflüge für Flugtermine nach dem 10. Mai 2022 werden im Laufe der nächsten Wochen wie bisher verfügbar sein“, sagte Condor-Chef Teckentrup: „Wir stellen uns dem Wettbewerb, aber das Verhalten der Wettbewerber muss sich auch in rechtlich zulässigen Grenzen bewegen.“

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