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20.04.2022

13:00

Mobilitätsanbieter

Deutsche Bahn vom Kartellamt abgemahnt: Konkurrenz bekommt Reisedaten

Von: Tristan Heming, Larissa Holzki, Jens Koenen

Die Wettbewerbshüter stärken Start-ups wie Omio und Trainline. Deren Dienste werden nun zuverlässiger – und wohl auch günstiger sowie bekannter.

Preisvergleichs- und Buchungsprotale wie Omio oder Trainline müssen vom Marktführer Deutsche Bahn mit Daten versorgt werden. GoEuro

App von Omio

Preisvergleichs- und Buchungsprotale wie Omio oder Trainline müssen vom Marktführer Deutsche Bahn mit Daten versorgt werden.

Düsseldorf Es ist ein Sieg europäischer Mobilitäts-Start-ups gegen das marktbeherrschende Unternehmen in Deutschland: Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn abgemahnt, weil sie ihre Marktmacht gegenüber Reiseplanungs- und -buchungsplattformen wie Omio, Trainline und Flixmobility (nunmehr: Flix) missbrauche. Dadurch würden die konkurrierenden Unternehmen unzulässig benachteiligt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

„Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der DB nicht denkbar“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, laut Mitteilung zum vorläufigen Ergebnis der Ende 2019 begonnenen Ermittlungen. Die Mobilitätsplattformen hätten unter anderem Anspruch auf Echtzeitverkehrsdaten der Bahn: „Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren.“ Den Aufwand für die Echtzeitdaten darf sich die Deutsche Bahn laut Kartellamt vergüten lassen, aber kein zusätzliches Entgelt verlangen.

Mit einem Marktanteil auf der Schiene von über 90 Prozent im Fern- und 70 Prozent im Nahverkehr hat der Staatskonzern bei der Beförderung eine überragende Marktstellung. Gerade beim Onlinevertrieb ihrer Dienstleistungen und bei der Reiseplanung von Tür zu Tür hat sie sich dabei nach Ansicht des Bundeskartellamts bislang umfangreich selbst bevorzugt.

Mobilitätsplattformen wie Omio und Trainline binden bei ihren Angeboten Verbindungsübersichten und Preisvergleiche verschiedener Bahn-, Bus- oder Fluggesellschaften abhängig vom Reiseziel ein und bieten unter anderem Services wie die günstigste Verbindung direkt zur Buchung an.

Neben der Weigerung, Verkehrsdaten herauszugeben, hat das Bundeskartellamt noch drei weitere Geschäftspraktiken der Deutschen Bahn untersucht: So durften die Start-ups bisher bei Suchmaschinen wie Google keine Werbung unter Deutsche-Bahn-Schlagworten schalten, obwohl sie deren Produkte verkauften.

Sie durften anders als die Deutsche Bahn selbst auch keine Rabattaktionen oder Bonuspunkte-Programme für DB-Tickets anbieten. Zudem erhielten die Plattformen nur Provisionen für den Verkauf der Tickets – unabhängig davon, ob sie auch die Buchungs- und Zahlungsabwicklung für die Deutsche Bahn übernahmen.

Die Entscheidung des Kartellamts ist eine vorläufige. Die Bahn und die Mobilitätsdienstleister haben nun Zeit, sich dazu zu äußern. Die Deutsche Bahn bestätigte, den Entscheidungsentwurf der Kartellhüter erhalten zu haben. Man werde diesen nun rechtlich prüfen.

Der Deutschen Bahn droht wegen der Abmahnung kein Bußgeld. Trainline

Trainline-App

Der Deutschen Bahn droht wegen der Abmahnung kein Bußgeld.

„Für Reisende ist es wichtig, dass das Bundeskartellamt den Missbrauch der Position von DB Vertrieb sanktioniert“, erklärte ein Sprecher des Bahn-Rivalen Flix, der mit Flixtrain eigene Zugverbindungen anbietet. „Wir sehen in der Abmahnung des Bundeskartellamts einen wichtigen Schritt, vor allem muss jetzt aber allen Anbietern der Zugang zu bahn.de und dem DB Navigator ermöglicht werden, um ein nachhaltiges und besseres Reiseangebot auf der Schiene zu schaffen.“

Zwar droht dem Staatskonzern wegen der Abmahnung kein Bußgeld. Aber die Kartellwächter können den Staatskonzern am Ende des Verfahrens dazu zwingen, die erwähnte Ungleichbehandlung der Konkurrenten aufzugeben. Ein Sprecher der Mobilitätsplattform Omio sagte dem Handelsblatt, die Geschäftspraktiken der Deutschen Bahn hätten es dem Unternehmen „in der Vergangenheit unmöglich gemacht, ein wettbewerbsfähiges Produkt in Deutschland auf den Markt zu bringen“.

Omio-CEO Naren Shaam begrüßte die Entscheidung: „Firmen wie Omio werden nun die Möglichkeit bekommen, bessere Produkte für Kunden zu entwickeln, die endlich reibungsloses Reisen und Wechseln von Transportmitteln ermöglichen können“, sagte er im Gespräch mit dem Handelsblatt. Shaam erklärte aber auch, man sei weiterhin bestrebt, „eine faire und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn aufzubauen“.

Deutsche Bahn: Schwieriges Verhältnis zur Konkurrenz

Auch die internationale Mobilitätsplattform Trainline begrüßte die vorläufige Entscheidung des Bundeskartellamts. Sie habe das Potenzial, erhebliche Vorteile für deutsche Bahnreisende zu erschließen und die Verkehrsverlagerung zu beschleunigen, heißt es in einem Statement: „Wir werden uns im folgenden Verfahrensschritt positiv engagieren, um eine stärkere Partnerschaft mit der Deutschen Bahn aufzubauen, die auf den Grundsätzen der gleichen und fairen Behandlung beruht.“

Das Verhältnis der Bahn zu Mobilitätsplattformen wie Omio und Trainline ist komplex: Einerseits sind sie Vertriebspartner und verkaufen DB-Tickets. Gleichzeitig konkurrieren die Dienstleistungen der Deutschen Bahn hier immer mit denen anderer Anbieter.

Solange es die günstigsten Ticketpreise nur bei der Deutschen Bahn selber gibt, wird Kunden beim Buchungsprozess auch nur der DB-eigene Carsharing-Dienst Flinkster angeboten. Wenn mehr Kunden über andere Plattformen buchen, könnte das zu Kundenschwund bei Flinkster führen – mindestens aber würde der Preisdruck steigen. Das Gleiche gilt für die Fernbusse und -züge von Flixmobility, die sich auf diesen Portalen viel leichter mit denen der Deutschen Bahn vergleichen ließen.

Zudem sind die Reiseplanungs-Apps der Start-ups ernst zu nehmende Konkurrenz zum DB-„Navigator“. Denn auf den Plattformen von Omio und Trainline können Kunden ihre Reisen umfassender planen als in der Bahn-App. Auch wer auf dem Weg in den Urlaub erst per Flixbus zum größeren Bahnhof kommt, dann mit dem ICE zur Küste fährt, mit der Fähre übersetzt und auf der Insel mit Mietwagen oder E-Scooter weiterfährt, kann die Strecke nahtlos planen, aus verschiedenen Anbietern wählen und alles gesammelt buchen.

Heute nutzen viele Reisende neben Bus, Bahn und Flugzeug auch Carsharing, Leihfahrräder und E-Scooter. Die Start-ups bieten ihren Kunden einen einfachen und günstigen Zugang zu diesem komplexer werdenden Mix aus Mobilitätsdienstleistungen.

Die abgemahnten Geschäftspraktiken der Deutschen Bahn im Detail:

  • Werbung: Die Deutsche Bahn hat anderen Reiseplattformen bisher untersagt, in Suchmaschinen wie Google Anzeigen auf DB-Begriffe zu schalten. Das heißt, sie durften etwa kein Geld an Google zahlen, um ganz oben in der Suchmaschine angezeigt zu werden, wenn ein Nutzer „Deutsche Bahn“, „bahn.de“ oder diese Begriffe in Kombination mit Worten wie „Flixtrain Vergleich“ oder „Lufthansa“ eingegeben hatte. Nach Ansicht der Kartellhüter konnten so nur Internetnutzer die neuen Dienste auffinden, die diese bereits kannten und direkt danach suchten. Die neuen Mobilitätsdienstleister hätten dadurch weder auf ihre Routenvergleichsmöglichkeiten und lückenlosen Reiseplanungsangebote noch auf Rabatt-Aktionen aufmerksam machen können. Neben den neuen Anbietern schadet das auch den Reisenden und anderen Verkehrsunternehmen. Die Praxis wird nun als unbillig eingestuft.
  • Rabatte: Durch ein Verbot seitens der Deutschen Bahn war es anderen Unternehmen bisher nicht möglich, Rabatte und Bonus-Programme anzubieten, über die Kunden bei der Buchung einer Bahnfahrt direkt sparen oder zu einem späteren Zeitpunkt vergünstigte Tickets erwerben können. Solche Instrumente sind allerdings wichtig zur Kundenbindung und waren den neuen Wettbewerbern folglich für einen erheblichen Teil ihres Angebots nicht möglich. Indem die Deutsche Bahn selbst in großem Umfang solche Rabattaktionen und Programme betreibt, hat sie sich nach Meinung der Kartellhüter nicht im Wettbewerb durchgesetzt, sondern durch unrechtmäßiges Verhalten.
  • Prognosedaten: Ein großer Streitpunkt zwischen der Bahn und den Start-ups ist auch der Zugang zu Echtzeitdaten: Neben Ankunfts- und Abfahrtszeiten geht es etwa um Zugausfälle, Schienenersatzverkehr, Informationen zu Großstörungen und Gleiswechsel. Während die Deutsche Bahn diese Informationen auf ihren eigenen Plattformen anzeigt und auch mit verschiedenen Google-Vergleichsplattformen und dem Verkehrsverbund Rhein-Main teilt, hat es Anfragen von Start-ups wie Omio Absagen erteilt. Damit verschafft sie sich bei Diensten zur Reisebegleitung selbst einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
  • Provisionen: Die Deutsche Bahn zahlt Online-Partnern Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten. Diese ist jedoch unabhängig vom Umfang der Leistung. So kann die Vermittlung etwa die Zahlungsabwicklung, verschiedene Kundenservices und Sicherheitsmaßnahmen auch zum Schutz der DB-Systeme umfassen. Indem die Bahn jedoch allen Online-Partnern die gleichen Provisionen zahlt, verzerrt sie nach Ansicht der Kartellhüter den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Online-Partnern.

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