Im VW-Musterprozess spricht der Richter davon, Schadensersatz wegen Betrugs „sehr ernsthaft in Betracht zu ziehen“. Gleichzeitig regt er einen Vergleich an.
Musterfeststellungsklage gegen VW
Im Verfahren zeichnete sich früh ab, dass die Chancen für die VW-Kunden auf Schadensersatz durchaus gut stehen.
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Braunschweig, Berlin Es ist ein ungemütlicher Start in einen historischen Tag. Draußen stürmt und regnet es, Bahnen fahren nicht oder nur mit großer Verspätung. So bleiben viele Plätze in der Braunschweiger Stadthalle leer. Dort startet ein Zivilprozess, der Rechtsgeschichte schreiben wird.
Das Oberlandesgericht hat den Congress Saal gemietet, so groß war das erwartete Interesse von Journalisten, Anwälten und Betroffenen. Ungewöhnlich ist der Prozess schon deshalb, weil hinter der Klage knapp 470.000 Autofahrer stehen, die im Dieselskandal ihre Ansprüche gegen Volkswagen angemeldet haben.
Sie nutzen dafür eine neue Klagemöglichkeit, die der Gesetzgeber eigens für den Fall VW geschaffen hat. Die Rede ist von der Musterfeststellungsklage, die am 1. November 2018 in Kraft getreten ist. Noch am selben Tag reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Klage gegen VW ein – rechtzeitig vor der Verjährung vieler Ansprüche von VW-Dieselkunden.
Das Prinzip: Der Verband klagt stellvertretend für die Verbraucher, und das Musterurteil am Ende des Verfahrens gilt für alle, die sich angemeldet haben. Im Erfolgsfall müssten Verbraucher allerdings in einem zweiten Schritt selbstständig vor Gericht ziehen, um die Höhe des Schadensersatzes zu klären.
In den ersten Stunden des Verfahrens zeichnete sich bereits ab, dass die Chancen für die VW-Kunden auf Schadensersatz durchaus gut stehen. Der Autobauer könnte seine Kunden betrogen haben, so äußerte sich der Vorsitzende Richter des Vierten Zivilsenats, Michael Neef: Deliktische Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, seien „sehr ernsthaft in Betracht zu ziehen“, sagte er.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt: Wer jemandem „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zufügt“, muss ihm diesen Schaden ersetzen. Die ersten Aussagen des Richters verbessern die Aussichten der Verbraucher, die sich von VW betrogen fühlen. Sie gehen deshalb gegen den Hersteller selbst und nicht gegen die Händler vor.
Mit dem Einbau der Software in den Motor der Baureihe EA 189 habe der Konzern ihnen zu niedrige Abgaswerte vorgetäuscht. Nur auf dem Prüfstand waren die Dieselmotoren sauber, auf der Straße stießen sie vielfach überhöhte Giftgase aus. Verbaut wurde die Software in Fahrzeuge der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA 189 haben.
Betroffen sind insgesamt elf Millionen Fahrzeuge weltweit, in Deutschland geht es um rund 2,5 Millionen Autos. Der Kölner Anwalt Marco Rogert, der die Interessen der Kläger in dem Verfahren vertritt, zeigte sich in einer ersten Verhandlungspause entsprechend zufrieden: „Das ist geradezu sensationell angesichts der krass gegenteiligen Position des Siebten Zivilsenats“, kommentierte er.
Tatsächlich rückte Richter Neef mit seiner ersten Einschätzung von der Position seiner Kollegen ab: In parallel laufenden Individualklagen vertrat der Siebte Senat bislang die gegenteilige Position. Überhaupt gilt die Braunschweiger Justiz – sowohl das Oberlandesgericht als auch das Landgericht – bisher als Bastion von Volkswagen.
Für viele Beobachter überraschend legte Richter Neef den Parteien auch nahe, über einen Vergleich nachzudenken. „Ein Vergleich ist sehr schwer, aber möglich“, sagte der Vorsitzende Richter an die Adresse der Streitparteien. Der Verbraucherverband hatte zuvor Interesse an einer solchen Lösung signalisiert.
Volkswagen hingegen wies solche Überlegungen als „kaum vorstellbar“ zurück und blieb auch nach dem Vorstoß des Richters dabei. Man wisse schließlich nicht, wie viele Menschen sich letztlich überhaupt der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, so die Anwältin des Autobauers. Bis zum Ende des ersten Verhandlungstags besteht für Kläger noch die Möglichkeit, sich wieder aus dem Verfahren zurückzuziehen.
Erst anschließend gibt es kein Zurück mehr. Das Gericht regte daraufhin an, den aktuellen Stand der eingetragenen Kläger beim Bundesamt für Justiz abzufragen. Zu der Frage, wie hoch der Schadensersatz für Dieselfahrer im Falle einer positiven Entscheidung ausfallen könnte, präsentierte das Gericht dagegen eine vorläufige Rechtsmeinung, die eher dem Autokonzern entgegenkommt.
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