Woher die Daten stammen, wie das Handelsblatt sie verifiziert hat und was das Unternehmen zu den Recherchen sagt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Hinter den Kulissen
Die Tesla-Files sollen Tausende Dokumente des Autobauers enthalten, unter anderem zum Werk in Brandenburg, das auf dem Foto abgebildet ist.
Bild: dpa
Düsseldorf Es ist das erste Mal, dass eine derart große Menge mutmaßlich interner Tesla-Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangt: Whistleblower haben dem Handelsblatt Ende 2022 etwa 100 Gigabyte Daten zugespielt. Mehr als ein Dutzend Redakteure und Redakteurinnen in Deutschland, Japan und den USA beteiligte sich an der Auswertung.
Das Handelsblatt veröffentlicht seine Recherchen zu den Daten unter dem Namen Tesla-Files. Eine Übersicht aller Artikel und Podcasts finden Sie hier. Wenn Sie Hinweise haben, die Sie mit der Redaktion teilen möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].
Der erste Kontakt erfolgte Ende 2022 anonym, die Daten flossen dann in mehreren Tranchen. Das Handelsblatt hat die Whistleblower im Zuge der Recherche auch persönlich getroffen. Den Redakteuren sind die Namen, Arbeitsplätze und Wohnorte der Quellen bekannt. Um sie zu schützen, macht das Handelsblatt in den Berichten über die Tesla-Files diesbezüglich keine Angaben.
In den 23.398 Dateien umfassenden Tesla-Files finden sich verschiedene Formate. Neben 1388 PDF-Dokumenten, 1015 Excel-Tabellen und 213 Powerpoint-Präsentationen liegen dem Handelsblatt auch etliche Bilder, Videos und Audiodateien vor. Ebenso enthalten sind E-Mails, die Tesla-Mitarbeiter mutmaßlich ausgetauscht haben. Die aktuellsten Dateien datieren aus März 2022.
In den Tesla-Files finden sich sensible Daten zu Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Auch viele personenbezogene Informationen sind enthalten. In anderen als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten geht es um für Tesla wichtige Projekte wie den Autopiloten, die Entwicklung neuer Batteriezellen oder den geplanten Elektro-Pick-up Cybertruck.
Das Handelsblatt hat Kunden und Mitarbeiter des Autobauers aus mehreren Ländern kontaktiert. Alle bestätigten die Informationen, die über sie und ihre Fahrzeuge in den Dokumenten stehen. Gleichzeitig konnte die Redaktion viele Informationen mit externen Quellen wie dem sozialen Netzwerk LinkedIn abgleichen. Experten halfen, die Plausibilität technischer Details zu bewerten.
Zudem hat das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) die Daten für das Handelsblatt analysiert. In ihrem Gutachten hielten die Experten aus der Abteilung für Mediensicherheit und IT-Forensik fest, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass „der Datensatz nicht aus IT-Systemen oder dem Umfeld von Tesla stammt“.
Die Whistleblower behaupten, dass sie die Daten im Tesla-System abrufen und kopieren konnten, obwohl sie außerhalb ihrer Zuständigkeit lagen. Das sei auch vielen anderen Mitarbeitern ohne Weiteres möglich. Deshalb haben sie unter anderem die Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Brandenburg alarmiert.
Ob Teslas angeblich zweifelhafter Umgang mit Datenschutz das einzige Motiv der Whistleblower ist, kann das Handelsblatt nicht abschließend beurteilen. Die Quellen stellten als einzige Bedingung an die Redaktion völlige Anonymität, weil sie Repressalien seitens Tesla fürchten. Es gab keine Bezahlung oder sonstigen Gegenleistungen.
Die Landesdatenschutzbeauftragte aus Brandenburg, Dagmar Hartge, ist alarmiert. Ihre Behörde schreibt auf Handelsblatt-Anfrage von „ernst zu nehmenden Hinweisen auf mögliche Datenschutzverletzungen“. Es gehe um „sensitive Beschäftigtendaten“, die „innerhalb des Konzerns sehr weitreichend zugänglich sein könnten“.
Sollten sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen, betont die Behörde, wäre die Angelegenheit „aus datenschutzrechtlicher Sicht auch wegen der großen Zahl der weltweit betroffenen Personen besonders schwerwiegend“. Sie hat den Fall an die Datenschützer in den Niederlanden weitergegeben. Dort liegt Teslas Europazentrale.
Der Autobauer antwortete nicht auf konkrete Fragen des Handelsblatts zu den Tesla-Files. Stattdessen schrieb ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung lediglich, Tesla habe „Grund zu der Annahme“, dass ein „verärgerter ehemaliger Mitarbeiter“ vor seinem Ausscheiden „seinen Zugang als Servicetechniker missbraucht hat“, um Informationen aus dem Unternehmen zu schleusen.
Dabei habe er gegen „seine unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung, die Datenverwaltungsrichtlinien und -praktiken von Tesla sowie gegen EU- und deutsches Recht“ verstoßen, schrieb Teslas Hausjurist. Das Unternehmen kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten.
Tesla hat zudem eine Meldung bei der niederländischen Datenschutzbehörde in Den Haag erstattet. Unternehmen sind dazu verpflichtet, wenn sie fürchten, dass personenbezogene Daten abgeflossen sein könnten. Das schreibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union vor.
Das Handelsblatt will mit jenen Menschen ins Gespräch kommen, deren Informationen Teil der Tesla-Files sind. Die Redaktion stellt deshalb einen Service bereit, mit dem Leser prüfen können, ob ihre Informationen in dem Datensatz enthalten sind. Das Tool durchsucht dafür ausgewählte Dateien nach Ihrer Mitarbeiter-ID oder Fahrzeugnummer (VIN).
Ihre Daten werden dabei nicht preisgegeben. Sie erhalten lediglich eine Angabe, welche Datentypen zu der jeweiligen ID oder VIN in einigen von der Redaktion ausgewählten Datensätzen aus den Tesla-Files auffindbar sind. Detailliertere Angaben macht das Handelsblatt aus Gründen des Datenschutzes nicht. Das Tool finden Sie hier.
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