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23.07.2017

09:20

Uwe Hück zum Dieselskandal

Porsche-Betriebsratschef wütet gegen Audi

„Wir fühlen uns von Audi betrogen“: Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück greift die VW-Konzernschwester Audi wegen des Dieselskandals massiv an. Indirekt fordert Hück den Audi-Aufsichtsrat auf, Vorstände freizustellen.

Der Porsche-Betriebsratsvorsitzende sagt über den Audi-Vorstand: „Ich glaube denen gar nichts mehr.“ dpa

Uwe Hück

Der Porsche-Betriebsratsvorsitzende sagt über den Audi-Vorstand: „Ich glaube denen gar nichts mehr.“

Stuttgart/Ingolstadt Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück sieht sein Unternehmen wegen des Dieselskandals hintergangen und fordert die Entlassung von Vorständen bei der VW-Konzernschwester Audi. „Ich werde es nicht zulassen, dass Porsche durch Tricksereien von Audi in Gefahr gerät“, sagte der oberste Belegschaftsvertreter des Stuttgarter Sport- und Geländewagenbauers der „Bild am Sonntag“. „Eigentlich muss der Audi-Aufsichtsrat die Vorstände freistellen.“

Bei der Ingolstädter Oberklasse-Marke sollen Teile des Skandals ihren Ursprung haben. „Dieselgate“ war im September 2015 bekanntgeworden, nachdem US-Behörden und Forscher einen höheren Ausstoß gefährlicher Stickoxide von VW-Dieselautos im Straßenbetrieb aufgedeckt hatten. Der Konzern räumte daraufhin ein, eine Software („defeat device“) eingesetzt zu haben, die nur bei Tests die Reinigung voll aktivierte.

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Zu lang hat es sich die Autoindustrie mit dem Diesel bequem gemacht. Nun fehlt ihr die Kraft, sich aus der Abhängigkeit zu befreien. Stattdessen lassen sich BMW, Daimler und VW von unterschätzten Wettbewerbern vorführen.

Von Audi gingen später auch große 3,0-Liter-Dieselantriebe, deren Betrieb zumindest in den USA nicht vorschriftsgemäß war, an Porsche und VW. Dies seien „kranke Motoren“ gewesen, sagte Hück: „Wir fühlen uns von Audi betrogen.“ Er könne nun „diese ganzen Lügen nicht mehr ertragen“. Seine Betriebsratskollegen Bernd Osterloh (VW) und Peter Mosch (Audi) hatten das Management bisher nicht so scharf kritisiert.

Inzwischen laufen auch gegen Porsche-Mitarbeiter Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft. Hück sagte mit Blick auf die Audi-Chefetage: „Immer und immer wieder haben sie uns versichert, dass die Motoren in Ordnung sind, sogar schriftlich. Nichts davon stimmte, ich glaube denen gar nichts mehr.“

Namentlich nannte er keine einzelnen Vorstände. Audi-Chef Rupert Stadler und dessen Kollegen sind derzeit unter Beschuss, auch die Absatzzahlen steigen nicht mehr so schnell wie in früheren Jahren. Berichten zufolge könnte im September ein größerer Umbau der Führungsriege anstehen. Betriebsratschef Mosch hatte der Leitung jüngst eine „fehlende Strategie“ vorgeworfen.

Hück sagte zu der manipulativen Abgas-Software: „Dieses Krebsgeschwür muss jetzt endlich richtig behandelt werden, und zwar nicht mit Puder, sondern mit Chemotherapie.“ Er wünsche sich, „dass die Herren Vorstände für den Schaden zahlen müssen, den sie angerichtet haben“.

Was Autobesitzer über Rückrufaktionen wissen sollten

Zwei Arten von Rückrufen gibt es

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes definiert Rückrufaktionen als freiwillige Maßnahmen des Automobilherstellers oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnete aktive Maßnahmen, die der Hersteller zur Beseitigung von Produktmängeln durchführen muss.

Die Voraussetzungen für einen erzwungenen Rückruf

Dafür muss für Fahrer oder Fahrzeug ein über das normale Maß hinaus deutlich erhöhtes Schadenrisiko bestehen. Solche Rückrufaktionen sollen Schäden vorbeugen oder abwenden und damit zivilrechtliche Haftungsansprüche der Autofahrer, strafrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter der Hersteller, aber auch Imageverluste der betroffenen Marke vermeiden.

Der typische "stille" Rückruf

Bei den sogenannten „stillen“ Rückrufen handelt es sich um weniger schwerwiegende, nicht sicherheitsrelevante Mängel. Autohersteller nennen sie häufig „Serviceaktion“ oder „Produktoptimierung“ und beseitigen die Mängel während planmäßiger Werkstattaufenthalte wie Inspektionen. Manchmal sogar, ohne die Kunden darüber zu informieren.

Dürfen auch freie Werkstätten Arbeiten im Rahmen einer Rückrufaktion durchführen?

Diese Leistungen erfolgen ausschließlich in den von den Herstellern autorisierten Markenwerkstätten. 

Wer informiert über die Aktionen?

Die Fahrzeughalter bekommen Post vom jeweiligen Autohersteller, in besonderen Fällen außerdem vom KBA. Drohen ernsthafte Gefahren, kann das KBA dem Hersteller auch die Nutzung der Halterdaten auferlegen und die Rückrufaktion überwachen. Dann melden häufig bereits die Medien vorab den Rückruf. Von den „stillen“ Aktionen erfahren die Fahrzeughalter in der Regel nichts. 

Können sich Autofahrer auch selbst schlau machen?

Ja, Hersteller, Vertragswerkstätten, das KBA und der ADAC geben Auskunft. 

Müssen Autofahrer der Aufforderung zum Rückruf Folge leisten?

Auf jeden Fall. Schließlich besteht häufig ein erhöhtes Unfallrisiko. 

Was passiert, wenn sie es nicht tun?

Sie riskieren, dass ihre Fahrzeuge bei einem sicherheitsrelevanten oder sonstigen schwerwiegenden Rückruf über die örtliche Zulassungsbehörde vom KBA stillgelegt werden. Weil der Autobesitzer vor einem Wiederverkauf über den nicht wahrgenommenen Rückruf informieren muss, kann sich das außerdem nachteilig auf den Verkaufspreis niederschlagen, jedenfalls dann, wenn die Frist zur Fehlerbeseitigung abgelaufen ist. 

Wie schnell sollten Betroffene reagieren?

Das hängt vom Gefahrenpotenzial des Mangels ab. Danach bestimmt sich, ob der Hersteller eine Ausschlussfrist für die kostenlose Beseitigung festlegen darf. Nach Ablauf der Frist ist die Fehlerbehebung nur noch im Rahmen einer bestehenden Garantie oder der gesetzlichen Sachmängelhaftung gegenüber dem Verkäufer möglich.

Welche Kosten tragen die Autobesitzer?

Keine. Auch nach Ablauf der Herstellergarantie übernehmen die Autobauer in der Regel die Kosten aus Imagegründen und um das Vertrauen der Kunden nicht zu verlieren. Das gilt auch unabhängig davon, ob dem Käufer gesetzliche Sachmängelhaftungsansprüche zustehen oder nicht. 

Haben die Kunden in der Reparaturzeit einen Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Nein. Das trifft auch für Unternehmer zu, die das Fahrzeug während dieser Zeit gewerblich nicht nutzen können und somit Umsatz- und Gewinneinbußen hinnehmen müssen. Die Autobesitzer sind hier auf die Kulanz der Hersteller oder der Werkstätten angewiesen. 

Woran erkennen Gebrauchtkäufer, dass das Fahrzeug bei einer Rückrufaktion war?

Die Teilnahme wird sowohl im Serviceheft als auch in der Datenbank des Herstellers vermerkt. Meist erhalten die Fahrzeuge darüber hinaus auch einen Hinweisaufkleber beispielsweise in der Reserveradmulde.

Von

dpa

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