Mit der Ausschüttung der Extrazahlung an die Aktionäre nach dem Porsche-IPO lässt sich VW viel Zeit. Bei Investoren sorgt das für erheblichen Unmut.
Anfechtung Porsche-Betriebsratswahl
Volkswagen-Aktionäre sind wegen der späten Auszahlung der Porsche-Dividende irritiert.
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Berlin, Düsseldorf, Frankfurt VW hat seine Investoren mit einer Sonderdividende von einem Porsche-Börsengang überzeugt. Am 16. Dezember sollen die Aktionäre die Extra-Ausschüttung auf einer außerordentlichen Hauptversammlung in Berlin absegnen, am Tag danach wird die Aktie mit Dividendenabschlag („ex Dividende“) gehandelt. Die Auszahlung von 19,06 Euro Sonderdividende je Aktie, in Summe sind das 9,55 Milliarden Euro, soll dann allerdings erst am 9. Januar erfolgen.
Mehrere Eigentümer sind über diesen Zeitplan irritiert. „Eine Aufteilung des Ex-Datums einer Dividende und der Auszahlung dieser Dividende auf zwei Kalenderjahre hat für einen Vermögensverwalter und seine Kunden zahlreiche Nachteile“, sagt etwa Ralph Weidenmann, Partner beim Vermögensverwalter Swisspartners. Ähnlich äußerten sich Vertreter einiger VW-Großaktionäre.
Die verspätete Dividendenzahlung geht auf die Initiative des Landes Niedersachsen zurück, wie das Handelsblatt aus Insiderkreisen erfuhr. Das Bundesland hält 11,8 Prozent der Anteile von Volkswagen und zählt damit zu den größten Aktionären. Im Zuge der Sonderdividende kassiert das Land rund 1,13 Milliarden Euro.
Am Nachmittag bestätigte das niedersächsische Finanzministerium den Wunsch einer verspäteten Auszahlung im nächsten Jahr. Die VW-Anteile liegen bei einer Landestochter, der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft, der HanBG. Das Landesunternehmen verwaltet die Volkswagen-Aktien und bekommt deshalb auch die Dividenden. In einem zweiten Schritt leitet die Beteiligungsgesellschaft das Geld an das Land weiter.
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Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, dass die HanBG die Sonderdividende in diesem Jahr nicht mehr an das Land ausschütten könne, weil sie „noch unterbilanziert“ sei. Der Sprecher verwies außerdem darauf, dass die Entscheidung über den Auszahlungstermin ausschließlich von der VW-Hauptversammlung getroffen werde.
Über die Volkswagen-Stiftung finanziert Niedersachsen mit dem Geld aus Wolfsburg Wissenschaftsprojekte im Land.
Die Pläne des Landes hätten nicht nur für Diskussionen mit dem Konzern und anderen Aktionären gesorgt, die das Geld lieber so schnell wie möglich bekommen hätten. Der Wunsch habe zahlreiche weitere Probleme nach sich gezogen, so ein Insider.
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Denn die Struktur des Porsche-Börsengangs Ende September sei quasi fertig gewesen – und habe angepasst werden müssen. So haben sich die VW-Haupteigentümer und größten Profiteure des Porsche-IPOs, die Familien Porsche und Piëch, über ihre Holding in einem ersten Schritt nur mit 17,5 Prozent am Sportwagenhersteller Porsche AG beteiligt.
Erst wenn die Sonderdividende im Januar geflossen ist, wird die Familienholding weitere 7,5 Prozent erwerben. Der Kaufpreis wird mit der Sonderdividende verrechnet. Auch viele weitere Fragen wie etwa die zu Minderheitsrechten hätten beantwortet werden müssen. All dies habe die Transaktion verkompliziert, ist zu hören.
Börsengang des Autoherstellers Porsche
VW-Chef Oliver Blume (rechts) und Porsche-Finanzchef Lutz Meschke beim Börsengang der Sportwagenmarke im September.
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Volkswagen reagierte auf mehrere Anfragen nicht. Auch die Eignerfamilien gaben keine Stellungnahme dazu ab.
Der Wert einer Aktie verringert sich am Tag nach dem Dividendenbeschluss, wenn die Aktie „ex Dividende“ gehandelt wird, in der Regel um den Wert des ausgeschütteten Kapitals. Normalerweise erhalten die Aktionäre fast gleichzeitig die Dividende überwiesen, sodass sie unterm Strich gleich viel Geld in der Tasche haben. In Fall Porsche-Sonderdividende gibt es eine Lücke von 14 Arbeitstagen.
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„Dem Kunden fehlt die gesamte Dividende im Jahr 2022 sowohl im Vermögen, in der Performance und im Ertrag. Dies hat auch steuerliche Auswirkungen (Verlustverrechnung, Ertragsteuer, Vermögensteuer bei Kunden in einem Land mit Vermögensteuer). Bei VW macht dieser Vorgang 15 Prozent des aktuellen Kurswertes aus“, kritisiert Weidenmann.
Das Aktiengesetz schreibt vor, dass die Dividende in der Regel am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag überwiesen werden muss. Daran hat sich Volkswagen in diesem Jahr auch bei der regulären Dividende und der ordentlichen Hauptversammlung gehalten. Am 12. Mai hatte die Hauptversammlung den Dividendenbeschluss getroffen, entsprechend folgte drei Geschäftstage später am Montag, 17. Mai, die Auszahlung.
Bei der Sonderdividende und der außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember machte Volkswagen jedoch von einer Ausnahmemöglichkeit Gebrauch, die im Aktienrecht ausdrücklich zugelassen ist. Im Aktiengesetz heißt es dazu, dass im Hauptversammlungsbeschluss zur Dividende „eine spätere Fälligkeit festgelegt werden kann“.
Im Börsenhandel wird auf die späte Auszahlung der Sonderdividende hingegen keine Rücksicht genommen. Wie aus der Einladung von Volkswagen zur außerordentlichen Hauptversammlung hervorgeht, ist die erste Kursnotierung „Ex-Dividende“ schon am nächsten Arbeitstag nach dem Aktionärstreffen geplant, Montag, dem 19. Dezember.
Erstpublikation: 08.11.22, 13:10 Uhr.
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