PremiumViele Betreiber missachten das Eichrecht, weil ihre Säulen die geladene Strommenge nicht exakt abrechnen können. Die Behörden befinden sich in der Zwickmühle.
Tesla Supercharger
Das US-Unternehmen betreibt mit Abstand die meisten illegalen Ladestationen in Deutschland.
Bild: imago images/Jochen Eckel
Düsseldorf Mit 40 „Superchargern“ ist der Ladepark Hilden bei Düsseldorf ein beliebtes Ziel für Tesla-Fahrer. Doch mittlerweile kommen immer öfter auch Nicht-Tesla-Fahrer an die Ladestationen. Der Grund: Der US-Autobauer hat seine „Supercharger“ an ausgewählten Standorten für andere Elektroautomarken geöffnet – für 70 Cent pro Kilowattstunde Strom.
Es gibt dabei nur einen entscheidenden Haken: Teslas Ladestationen sind illegal in Betrieb, denn sie verstoßen gegen das Eichrecht. Kundinnen können sich nicht darauf verlassen, dass ihnen die exakte Strommenge abgerechnet wird.
Jede Ladesäule, an der Ladestrom nach Kilowattstunde abgerechnet wird, muss in Deutschland eichrechtskonform sein, also einen Zähler haben, der den geladenen Strom genau misst. Das betrifft den öffentlichen Raum, aber auch Betriebs- und Privatgelände.
Wer dagegen mit einer Flatrate abrechnet oder den Ladestrom verschenkt, kann das Eichrecht ignorieren. Denn da weiß der Kunde vorher, was er bezahlt.
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