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01.07.2019

17:56

Catherine von Fürstenberg-Dussmann

Punktsieg im Erbstreit mit der Tochter

Von: Volker Votsmeier

Ein Gutachter bestätigt jetzt: Peter Dussmann war bei der Änderung seines Testaments zugunsten seiner Frau zwar krank, aber testierfähig.

Peter Dussmann war bei der Änderung seines Testaments zugunsten seiner Frau zwar krank, aber testierfähig. dpa

Catherine von Fürstenberg-Dussmann

Peter Dussmann war bei der Änderung seines Testaments zugunsten seiner Frau zwar krank, aber testierfähig.

Düsseldorf Der Konflikt hat tragische Züge: Seit mehr als fünf Jahren streitet Catherine von Fürstenberg-Dussmann mit ihrer Tochter Angela Göthert. Es geht um das Erbe ihres Mannes. Am 11. April 2014 reichte Fürstenberg-Dussmann beim Landgericht Berlin eine Feststellungsklage ein. Das Gericht sollte feststellen, dass Dussmann ihr 75 Prozent des Nachlasses vermacht habe und nicht 50 Prozent, wie von ihrer Tochter behauptet.

Seit der Klage sind Jahre vergangen, und Hunderte Seiten starke Schriftsätze hochkarätiger Anwälte füllen die Gerichtsakten. Jetzt kamen 26 weitere Seiten hinzu. Es ist ein Ergänzungsgutachten des Hirnforschers Pedro Faustmann.

Im Kern sollte Faustmann eine Frage beantworten: War Dussmann am 25. Mai 2010 in der Lage, aus freien Stücken heraus sein Testament zu ändern, so wie es seine Witwe behauptet? Nach einem Schlaganfall im Oktober 2008 und einem Sturz im Frühjahr 2009 war Dussmann schwer krank. Trotzdem veränderte der Unternehmer an diesem Tag sein Testament aus dem Jahr 1981 entscheidend.

Ursprünglich sollte die damals noch ungeborene Tochter 50 Prozent des Vermögens erben. Doch dann entschied Dussmann, Götherts Anteil auf 25 Prozent zu stutzen. Er war dazu in der Lage. Zu diesem Ergebnis kommt der vom Gericht bestellte Gutachter in seiner mittlerweile zweiten Expertise. „Das eingeschränkte Leistungsvermögen stellt sich nicht als überdauernd gestörtes Muster am Erleben und Verhalten dar“, schreibt Faustmann. Es sind Worte, die Göthert viele Millionen Euro kosten könnten.

Über die Gründe, warum der 2013 verstorbene Dussmann seine Tochter so viel schlechter stellte, sind sich Insider einig: Der mit Reinigungs- und Pflegediensten reich gewordene Milliardär konnte nicht verwinden, dass sie einen 17 Jahre älteren Mann heiratete, der mit seiner „Göthert‘schen Methode“ eine zweifelhafte Lehre des „Feinstofflichen“ propagierte. Dussmann strafte den Schwiegersohn mit Missachtung, erschien nicht einmal zur Hochzeit. Der Streit ums Geld überdauert seinen Tod.

Mehr: Der Bundeswirtschaftsminister ist für seine Industriestrategie nicht nur vom Mittelstand scharf kritisiert worden. Nun will er die Wogen glätten.

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