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02.03.2023

15:59

Familienunternehmen

Dussmann-Tochter geht im Erbstreit in Berufung

Von: Volker Votsmeier, Anja Müller

Seit vielen Jahren ist unklar, ob Catherine von Fürstenberg-Dussmann die Mehrheit des Konzern für sich beanspruchen kann. Ihre Tochter lässt nicht locker.

Die Familie hatte sich mit der Tochter aufgrund ihres Ehemanns zerstritten. dpa

Catherine von Fürstenberg-Dussmann

Die Familie hatte sich mit der Tochter aufgrund ihres Ehemanns zerstritten.

Düsseldorf Der Streit zwischen Catherine von Fürstenberg-Dussmann und ihrer Tochter Angela Göthert um das Erbe des im September 2013 verstorbenen Unternehmers Peter Dussmann geht weiter: Die Tochter hat nach ihrer vor dem Landgericht Berlin erlittenen Niederlage Berufung eingelegt.

In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob eine Testamentsänderung Dussmanns zugunsten seiner Frau Gültigkeit hat. In diesem Fall stünden der Witwe 75 Prozent der Unternehmensanteile zu. Andernfalls gehörten Catherine von Fürstenberg-Dussmann und Angela Göthert jeweils 50 Prozent des Gebäudereinigers, so wie es Dussmann ursprünglich verfügt hatte.

Im Kern müssen die Gerichte klären, ob Dussmann zum Zeitpunkt der Testamentsänderung am 25. Mai 2010 noch in der Lage war, selbstbestimmt zu entscheiden.

Der Unternehmer lag nach einem Schlaganfall im Oktober 2008 und einem Sturz im Frühjahr 2009 in einer Klinik in Berlin. Teilweise war er kaum ansprechbar. Es gab schon zu dieser Zeit kaum Hoffnung, dass sich der Unternehmer je wieder erholen würde.

Die Witwe gibt sich fest davon überzeugt, dass Dussmann ihr die Dreiviertelmehrheit des Dienstleistungsunternehmens zusprechen wollte. Er habe nicht mehr gewollt, dass seine Tochter den 50-prozentigen Anteil erbt. Trotz seiner Krankheit sei er auch bei der Neufassung des Testaments Herr seiner Sinne gewesen.

Schwerwiegendes Zerwürfnis

Zwischen Angela Göthert und ihren Eltern gab es Streit, weil die Dussmanns nicht mit Angelas Ehemann Ronald Göthert einverstanden waren. Der Esoteriker und Erfinder der sogenannten „Göthert-Methode“, der hauptberuflich die „Feinstofftheorie“ erforscht und Seminare anbietet, war den Dussmanns offenbar nicht geheuer. Nicht einmal bei der Hochzeit ihrer Tochter waren sie zugegen.

Der Anwalt von Angela Göthert hält das Urteil des Landgerichts für nicht überzeugend. „Die Annahme der Testierfähigkeit lässt sich nicht mit den zahlreichen Behandlungsunterlagen, den gutachterlichen Feststellungen und der jahrelangen Krankengeschichte in Einklang bringen“, sagte Andreas Urban. Der vom Gericht bestellte Gutachter lasse maßgebliche Umstände unberücksichtigt. „Außerdem leidet die vermeintliche Beurkundung des Testaments unter schwerwiegenden Fehlern“, sagte Urban.

Das Gericht beruft sich auf ein Gutachten des von ihm beauftragten Hirnforschers Pedro Faustmann. „Das eingeschränkte Leistungsvermögen stellt sich nicht als überdauernd gestörtes Muster am Erleben und Verhalten dar“, schreibt Faustmann in dem Papier, das er schon Mitte 2019 vorlegte.

Ein Sprecher von Catherine von Fürstenberg-Dussmann betonte, dass seine Klientin volles Vertrauen in die weitere gerichtliche Entscheidungsfindung hat. „Sie blickt zuversichtlich auf den Fortgang des Verfahrens, nachdem das Landgericht Berlin ihrer Klage vollumfänglich stattgegeben hatte.“

Bis zur endgültigen Entscheidung wird von Fürstenberg-Dussmann Geduld haben müssen. Jetzt ist das Kammergericht Berlin am Zug.

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