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29.04.2022

16:05

Familienunternehmen

Neuer Streit bei Tengelmann: Christian Haub will seinen Bruder Georg ausschließen lassen

Von: Anja Müller

Eine Klage sorgt weiter für Zwist bei dem Familienunternehmen. Der Beirat sieht den Ruf des Unternehmens durch Georg Haubs Klage gefährdet.

Tengelmann-CEO Christian Haub Tengelmann

Christian Haub

Dem CEO der Tengelmann-Gruppe gehören rund 69 Prozent des Unternehmens.

Düsseldorf Bei Tengelmann kehrt weiter keine Ruhe ein. Christian Haub hatte nach dem Verschwinden seines ältesten Bruders Karl-Erivan im April 2018 in den Schweizer Alpen die Leitung der Tengelmann-Gruppe übernommen. Nach jahrelangem Streit kaufte der 57-Jährige im vergangenen Jahr auch die Anteile der Erben von Karl-Erivan. Seitdem besitzt er rund 69 Prozent an Tengelmann, sein Bruder Georg die restlichen rund 31 Prozent.

Die beiden verbliebenen Brüder hatten im vergangenen September einen Schulterschluss verkündet. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Tengelmann als Familienunternehmen jetzt und auch in der nächsten Generation erfolgreich fortgeführt wird“, sagte Georg Haub damals.

Doch seit Ende des Jahres fordert der 60-Jährige die Rückzahlung von 800 Millionen Euro an die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft. Er hat dazu eine Anfechtungsklage erhoben, wie das Landgericht München dem Handelsblatt bereits im Februar 2022 bestätigte.

Christian Haubs Anwalt Mark Binz sagte nun auf Anfrage des Handelsblatts, dass er „den Ausschluss von Georg Haub aus dem Familienunternehmen“ aufgrund dessen Verhaltens anstrebe. Der Rechtsstreit beschäftigt nun auch den Beirat des Unternehmens.

In dem aktuellen Streit geht es um die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses vom 2. Dezember zur Auflösung von Rücklagen in Höhe von 1,17 Milliarden Euro, die auf die Konten der Gesellschafter umgebucht wurden. Der Kläger Georg Haub hält offenbar den Beschluss für unwirksam, weil dafür eine Dreiviertelmehrheit erforderlich gewesen wäre.

In einem kürzlich verfassten Brief des Beirats an Georg Haub, der dem Handelsblatt in Auszügen vorliegt, heißt es: Dieser wolle „Unruhe stiften sowohl im Unternehmen als auch unter seinen mehr als 70.000 Mitarbeitern wie auch im Verhältnis zu den Kreditinstituten, denen wir jetzt erklären müssen, dass Ihre 800-Millionen-Euro-Klage aussichtslos ist und nur deswegen missbräuchlich erhoben wurde, um Druck auf Ihren Bruder und CEO unseres Unternehmens auszuüben“.

Der Beirat fordert Georg Haub auf, die Klage fallen zu lassen

Der Beirat fordert Georg Haub auf, die Klage fallen zu lassen und Verhandlungen mit dem Aufsichtsgremium aufzunehmen über eine „unternehmerische Einigung“. Das vom Beiersdorf-Vorstandsmitglied Thomas Ingelfinger geführte Aufsichtsgremium fürchtet, dass sonst „die Reputation der Tengelmann-Gruppe auf dem Spiel“ stehe.

Das Unternehmen Tengelmann, das seinen Sitz inzwischen von Mülheim nach München verlegt hat, gehört zu den größten deutschen Familienunternehmen mit zuletzt 8,3 Milliarden Euro Umsatz. Zum Konzern zählen der Textildiscounter Kik, die Baumarktkette Obi, die Immobiliengesellschaft Trei sowie Anteile am Dax-Konzern Zalando und an weiteren Start-ups.

Eine Ausschließung ist für Fälle vorgesehen, in denen ein Gesellschafter pflichtwidrig gegen das Interesse des Unternehmens verstößt. Christian Haubs Anwalt Mark Binz, der bereits den Auskauf der beiden Kinder von Karl-Erivan Haub im vergangenen Jahr betreut hat, ist der Ansicht, Georg Haub habe durch „wiederholtes unstetes und missbräuchliches Verhalten das Vertrauensverhältnis zu seinem Bruder schuldhaft zerrüttet“.

Als Beispiel nannte der Honorarprofessor, dass Georg Haub plötzlich den gemeinsamen Antrag auf Todeserklärung des verschollenen Bruders Karl-Erivan zurückgezogen und damit den anfangs befürworteten Auskauf der beiden Neffen im letzten Augenblick zu verhindern versucht habe.

Ein Verstoß gegen seine gesellschafterliche Treuepflicht liege auch darin, dass er zunächst monatelang den Eindruck erweckt habe, er wolle nach dem Ausscheiden des Kölner Familienstammes gemeinsam mit seinem Bruder Christian die Zukunft von Tengelmann mitgestalten. Dann habe er aber die zur Kaufpreiszahlung erforderliche Rücklagenauflösung von der Erfüllung von Gegenforderungen abhängig gemacht und schließlich die Anfechtungsklage erhoben.

Auch Georg Haub lässt sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten. In der Vergangenheit waren die Gesellschaftsrechtler Ulrich Korth von der Kanzlei Morgan Lewis & Bockius und Professor Matthias Schüppen von Graf Kanitz Schüppen & Partner für ihn tätig. Schüppen gilt als versierter Prozessrechtler, sowohl vor ordentlichen Gerichten als auch in Schiedsverfahren. Der Jurist wollte sich allerdings nicht zu dem Fall äußern.

Karl-Erivan Haub, Georg Haub, Christian Haub  dpa

Karl-Erivan, Georg und Christian Haub (von links) im August 2009

Seit dem Verschwinden von Karl-Erivan Haub 2018 führt Christian Haub das Unternehmen, er hält inzwischen rund 69 Prozent, sein Bruder Georg rund 31 Prozent.

Binz hatte bereits im Februar gegenüber dem Handelsblatt auf zwei Rechtsgutachten verwiesen, die belegen sollen, dass die Auflösung der Rücklagen nicht der Zustimmung des Minderheitseigners bedurft hätte. Sollte Georg gegen diese Ausschließung klagen, könnte das einen jahrelangen Rechtsstreit zur Folge haben, sofern sich beide Parteien nicht auf eine Trennung einigen.

Binz beruft sich neben den Rechtsgutachten auch auf einen handgeschriebenen Brief des Vaters der drei Brüder vom 13. Juli 2011, der dem Handelsblatt vorliegt. Darin hat der im März 2018 verstorbene Erivan Haub seinen Söhnen vorgeschrieben, den Gesellschaftsvertrag dahin zu ändern, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Zukunft alle wichtigen Gesellschafterbeschlüsse mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden können.

Der Gesellschaftervertrag sei dann auch am 22. Dezember 2011 in dem Sinne geändert worden, erläuterte Binz. Eine Dreiviertelmehrheit sei danach nur erforderlich „bei Änderungen der gesellschaftsvertraglichen Regelungen über die Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats, die Mindestausschüttung sowie die Kündigung und Abfindung“.

Binz hatte auch im Streit mit den Erben von Karl-Erivan Haub mit deren Ausschließung gedroht. Doch dazu war es dann nicht gekommen, weil Christian Haub den beiden Kindern für geschätzte 1,7 Milliarden Euro die Anteile abgekauft hatte. Anders als Georg Haub heute standen die Erben von Karl-Erivan Haub unter dem Druck, in Deutschland wie in den USA Erbschaftsteuern in hoher dreistelliger Millionenhöhe zahlen zu müssen.

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