Die wieder aufgekeimte Auseinandersetzung der Brüder von Karl-Erivan Haub hat einen Abschluss gefunden. Details zur neuerlichen Einigung sind derweil noch nicht bekannt.
Christian Haub
Der geschäftsführende Gesellschafter und Mehrheitseigner des Familienkonzerns Tengelmann hat sich mit seinem Bruder auf Beendigung des Rechtsstreits geeinigt.
Bild: Tengelmann
Düsseldorf Der im Februar erneut aufgekeimte Bruderstreit zwischen Christian und Georg Haub um den Familienkonzern Tengelmann ist beigelegt. Das bestätigte das Landgericht München am Donnerstagabend auf Anfrage: „Die Parteien haben übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt.“ Die „Lebensmittelzeitung“ hatte darüber zuerst berichtet.
Christian Haub ist Mehrheitseigner Tengelmanns. Er hält 69 Prozent an dem Familienunternehmen, das zu den größten Deutschlands zählt. Zur Gruppe gehören der Textildiscounter Kik, die Baumarktkette Obi, die Immobiliengesellschaft Trei sowie Anteile am Dax-Konzern Zalando. Hinzu kommen Beteiligungen an Start-ups. Der Tengelmann-Umsatz lag zuletzt bei 8,3 Milliarden Euro. Georg Haub hält die restlichen 31 Prozent an der Gruppe.
Der 57-jährige Christian Haub hatte nach dem Verschwinden seines ältesten Bruders Karl-Erivan im April 2018 in den Schweizer Alpen die Leitung Tengelmanns übernommen. Nach jahrelangem Streit kaufte er im vergangenen Jahr auch die Anteile der Ehefrau und der Kinder Karl-Erivan Haubs. Für die Zahlung des Kaufpreises an die Erben hatte Christian als Mehrheitseigner Rücklagen aufgelöst.
Nach einem Schulterschluss der Brüder im September 2021 war es Anfang dieses Jahres erneut zu einem Streit in der Familie gekommen. Der 60-jährige Georg Haub hatte die Rückzahlung von 800 Millionen Euro an die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft gefordert. Er hatte dazu eine Anfechtungsklage gegen den Gesellschafterbeschluss zur Auflösung der Rücklagen eingereicht, wie das Handelsblatt im Februar berichtete.
Das Unternehmen Tengelmann sowie Christian Haubs Anwalt, der Familienunternehmensexperte Mark Binz von der gleichnamigen Stuttgarter Kanzlei, wollten sich ebenso wenig dazu äußern wie der Anwalt Georg Haubs, Matthias Schüppen von der Kanzlei Graf Kanitz Schüppen & Partner.
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